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Scheinselbstständigkeit

Neue Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung?

Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit sollen wirksamer bekämpft werden. So könnte das gelingen.

Der neue Staatssekretärsausschuss, der sich mit der Frage der Einwanderung in soziale Sicherungssysteme befasst, soll auch Defizite bei der Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit thematisieren. Der Ausschuss tagte zum ersten Mal Mitte Januar. Ende März hat er einen Zwischenbericht vorgelegt. Darin heißt es:

• Die Bundesregierung werde vorschlagen, das Gewerberecht so zu ändern, dass Gewerbeämter künftig prüfen, ob Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit vorliegen. Verdachtsfälle sollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemeldet werden.

• Die Zusammenarbeit zwischen Gewerbeämtern und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) soll erweitert werden.

• Es werde geprüft, "ob ein automatisierter Zugriff der FKS auf die Datei der Beschäftigungsbetriebe der Bundesagentur für Arbeit für die Prüfungsvorbereitung sowie für die Risikoanalyse zu ermöglichen ist".

• Es werde geprüft, "ob Änderungsbedarf bei Strafnormen und Ermittlungsermächtigungen besteht". Dabei geht es vor allem um Delikte krimineller Banden.

• Und schließlich werde geprüft, eine "Mitführungs- und Vorlagepflicht von Personaldokumenten bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz" einzuführen.

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Die Schwachstelle ist amtlich

(mfi)

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