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Altersdiskriminierung

Nicht nur nach jungen Mitarbeitern suchen

In Stellenanzeigen ausschließlich junge Bewerber anzusprechen, kann teuer werden. Denn lehnen Chefs dann ältere Bewerber ab, können die zu Recht eine Entschädigung verlangen.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen Stellen altersneutral ausgeschrieben werden. Andernfalls würden Arbeitgeber gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.

Wenn ältere Bewerber in solchen Fällen nicht zum Zuge kommen, steht ihnen eine Entschädigung in der Größenordnung von etwa einem Monatsgehalt zu. Um noch höhere Ansprüche durchzusetzen, müssen Bewerber laut BAG allerdings nachweisen, dass sie bei diskriminierungsfreier Auswahl die Stelle bekommen hätten.

(bw)

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