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Online-Bank muss Schadenersatz zahlen

Online-Bank muss Schadenersatz zahlen

Das Landgericht Itzehoe hat die Comdirect-Bank dazu verpflichtet, einem Kunden Schadenersatz zu bezahlen, weil er über Internet wegen eines Fehlers in der Software einen Aktientitel nicht wie gewünscht sofort verkaufen konnte.

Der Entscheid des Landgerichts

Itzehoe (AZ 1 S 92/01) wird manche Online-Bank nicht nur in

Deutschland aufhorchen lassen: In dem Verfahren wurde die

Comdirect-Bank verpflichtet, einem Kunden Schadenersatz zu

bezahlen, weil er über Internet wegen eines Fehlers in der Software

einen Aktientitel nicht wie gewünscht sofort verkaufen konnte.

Laut dem Gericht müssen Online-Banken für ihre Kunden stets

erreichbar sein und ihr System so gestalten, dass eingehende

Aufträge immer ausgeführt werden können. Wenn dies bei

Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht mehr möglich ist,

müsse die Bank haften. Im konkreten Fall hatte ein Kunde über

Internet für über 50 000 Mark Aktien gekauft, die er kurz darauf

wieder abstoßen wollte. Über das Internet-System der Bank klappte

das aber nicht, weil das System die Verkaufsorder des Kunden

fehlerhafterweise zurückwies. Der Kunde musste seine Order

telefonisch durchgeben, erlitt durch die Verzögerung aber

Kursverluste.

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