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Optimierungspotenzial für geduldige Rechner

Optimierungspotenzial für geduldige Rechner

Es gibt zwei Größen, mit denen der Leasingnehmer die Rechnung merklich optimieren kann: den Einkaufspreis und den Restwert.

Handwerksunternehmer, die sich von einer Leasinggesellschaft Mustervergleichsrechnungen zwischen Kreditkauf und Leasingvertrag über das gewünschte Leasing-Objekt erstellen lassen, werden in dem meisten Fällen wohl feststellen, dass sie mit dem Leasingvertrag schlechter fahren müssen sie doch nicht nur für dessen Refinanzierung aufkommen, sondern zusätzlich für den Risiko-und Gewinnzuschlag der Leasinggesellschaft.

Leasing direkt vom Hersteller

"Es gibt jedoch zwei Größen, mit denen der Leasingnehmer die Rechnung merklich optimieren kann", erklärt Professor Hans-Jürgen Bender von der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel. "Der Einkaufspreis des Leasing-Objektes als Basis des Leasing-Vertrages und der Restwert". Er rät Unternehmern, das Leasing-Objekt möglichst direkt vom Hersteller zu leasen: Einerseits, weil der Unternehmer in einem günstigen Vertrag nur die Herstellungskosten des Objektes amortisieren müsse, andererseits, weil er dann nicht für den Gewinnzuschlag des Leasingunternehmens aufkommen müsse. Wenn der Unternehmer den Vertrag über eine Leasing-Gesellschaft abschließt, zahlt sich oft die Mühe aus, Vergleichsangebote verschiedener Bewerber einzuholen und sich über die Marktpreise des Leasing-Objektes zu informieren. Nur so kann er kontrollieren, ob die Leasinggesellschaft eventuelle Mengenrabatte, die sie beim Einkauf der Leasingobjekte erzielt, auf den Leasingnehmer umlegt.

Recherche zum Restwert lohnt sich

Auch beim Thema Restwert bei Teilamortisationsverträgen kann sorgfältige Vorrecherche den Unternehmer vor ungünstigen Verträgen schützen: Der Restwert ist eine kalkulatorische Größe, ausgerichtet am Marktwert, den das Leasing-Objekt bei Vertragsende voraussichtlich erzielt bei Kraftfahrzeugen ist mit einer hohen Treffsicherheit vorherzusagen, bei Soft- und Hardware nur sehr schwierig. Wenn der Handwerksunternehmer sich vor Vertragsabschluss bei unabhängigen Instituten oder über Herstellerstatistiken über den prognostizierten Marktwert informiert, erkennt er frühzeitig, wenn der Leasinggeber den Restwert den er ja amortisieren muss zu hoch angesetzt hat.

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