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Winterreifen

Pflicht oder nicht Pflicht?

Ein neues Gesetz besagt: Autos müssen wintertauglich sein. Es besagt nicht: Winterreifen sind Pflicht. Oder insgeheim doch?

Das oft fälschlicherweise als Winterreifenverordnung (§2 Abs. 3a StVO) betitelte neue Gesetz schreibt zwar nicht explizit vor, Winterreifen aufzuziehen. Doch wer mit Sommerschlappen bei Schnee, Glatteis oder Matsch erwischt wird, muss künftig zahlen: 20 Euro Bußgeld kassiert die Polizei. Gleich 40 Euro kostet es, wenn die Räder durchdrehen und der nachfolgende Verkehr behindert wird. Dazu kommt ein Punkt im Sündenregister in Flensburg.

Die "schwammige Rechtslage" führt der ADAC vor allem darauf zurück, dass es keine international verbindliche Definition für die Eigenschaften von Winterreifen gibt. Deswegen spricht der Gesetzgeber bewusst von einer "geeigneten Bereifung" und nicht von einer Winterreifenpflicht. Auch wurde die Pflicht nicht auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Die angemessene Reaktion auf Blitz-Eis im Oktober oder März liegt so allein beim Autofahrer.

Alle Kraftfahrzeuge, also auch Transporter "sollten den Wetterbedingungen angepasst werden", sagt Michael Erdmann vom ADAC. Das gilt auch, wenn man nur in Großstädten unterwegs ist. Schnell kann es hier zu rutschigen Situationen kommen, in denen man mit Sommerreifen nicht mehr sicher unterwegs ist. Da der ADAC selbst noch keine Winterreifentests für Transporter durchgeführt hat, empfiehlt Erdmann auf "das so genannte Schneeflocken-Symbol' zu achten". Damit ist ein standardisiertes Testverfahren aus den USA gemeint, bei dem die Reifen unter anderem einen Traktionstest bestehen müssen.

Die Nachfrage nach Winterreifen "ist bereits in den letzten Jahren gestiegen", sagt Detlef Voß vom Autohaus Stietenroth in Hannover. Eine besonders große Nachfrage in diesem Jahr konnte Voß nicht feststellen. Wer jetzt glaubt, mit Ganzjahresreifen die goldene Mitte zu treffen der sei gewarnt: "Sie haben doch auch keine Ganzjahresschuhe, sondern für Winter und Sommer das entsprechende", gibt Voß zu bedenken.

Ansonsten unterscheidet sich der Reifenkauf für einen Transporter nicht wesentlich von dem für einen Pkw. Worauf man allerdings achten muss: dass die Traglast des Reifens. Hier gilt es, die Vorgaben des Fahrzeugherstellers einzhalten.

Zur Kasse bittet die Polizei jetzt übrigens nicht nur bei fehlenden Winterreifen. Auch verschmutzte Scheiben als Folge fehlender Frostschutzmittel ziehen ein Bußgeld nach sich. Von dem neuen Gesetz ausgenommen sind Fahrzeuganhänger.

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