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Mobilfunk

Pflicht – Preisansage bei 0190er-Nummern

Wer eine 0190er- oder 0900er-Rufnummer per Handy wählt, dem müssen seit 1. August die Preise für die Verbindung vorher angesagt werden. Das teilt die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) mit.

Wer eine 0190er- oder 0900er-Rufnummer per Handy wählt, dem müssen seit 1. August die Preise für die

Verbindung vorher angesagt werden. Das teilt die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP)

mit.

Bislang bestand die Preisansagepflicht für 0190er und 0900er- Nummern nur bei Anrufen aus dem Festnetz. Mit der

Ausdehnung auf die Mobilfunknetzes seien nun alle Regelungen des Missbrauchsbekämpfungsgesetzes in Kraft, betont die

Bonner Behörde.

Für die Preisansage von Mehrwertdiensten gelten folgende Regeln:

Die Ansage muss kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor der Entgeltpflichtigkeit erfolgt sein.

Kunden müssen auf den Beginn der Engeltpflichtigkeit aufmerksam gemacht werden.

Aus der Ansage muss hervorgehen, ob sich der Preis auf jede angefangene Minute oder auf jede Einwahl bezieht.

Im angesagten Preis müssen die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten sein.

Ändert sich die Gebühr während eines Telefonats, muss der neue Tarif dem Kunden entsprechend der Regeln rechtzeitig

mitgeteilt werden. Die Ansagepflicht gilt auch bei der Weitervermittlung, zum Beispiel von Auskunftsdiensten, zu 0190er-

oder 0900er-Nummern.

Wenn gegen die Regeln verstoßen wird, besteht laut Telekommunikationsgesetz kein Anspruch auf Zahlung des

vereinbarten Entgelds, stellt die RegTP klipp und klar fest.

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