Bankkundin wird Opfer von Pharming als sie beim Online-Banking eine angebliche „Demoüberweisung“ an Herrn Mustermann ausführt.
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Recht

10.000 Euro weg: Naive Bankkundin erhält keinen Schadensersatz

Beim Online-Banking fällt eine Kundin auf eine Betrugsmasche rein und verliert 10.000 Euro. Sie verklagt ihre Bank auf Schadensersatz – doch hat damit vor Gericht keinen Erfolg.

Der Fall: Eine Bankkundin loggt sich in ihren Online-Banking-Account ein. Ein Schadprogramm auf ihrem Computer öffnet daraufhin ein Fenster mit einer Aufforderung, eine „Demoüberweisung“ in Höhe von mehreren 10.000 Euro an Herrn Mustermann vorzunehmen. Die Frau ist irritiert und meldet sich erneut im Online-Banking an. Auch dieses Mal erscheint die Aufforderung und die Kundin führt die Demoüberweisung aus. Dazu gibt sie die von ihrem TAN-Generator erzeugte Sicherheitsnummer ein. Das Schadprogramm nutzt die Nummer für eine reale Überweisung und fast 10.000 Euro werden von ihrem Konto abgebucht.

Das Geld fordert die Kundin von der Bank zurück. Sie habe nicht erkennen können, dass es sich um eine Betrugsmasche – sogenanntes Pharming – gehandelt habe. Doch die Bank verweigert die Zahlung.

Das Urteil: Die Kundin hat „in grob fahrlässiger Weise ihre Sorgfaltspflichten verletzt“, entscheidet das Landgericht (LG) Koblenz. Als sie die „Demoüberweisung“ durchgeführt habe, habe sie „ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt“. Von einem durchschnittlichen Computer-Nutzer könne erwartet werden, dass er das Online-Banking einstelle, wenn die Umstände sehr zweifelhaft sind und auf ein fragwürdiges Geschehen hindeuten.

Das hätte die Frau laut LG hier machen müssen. Denn es sei sehr ungewöhnlich, dass eine echte TAN einzugeben sei, obwohl keine reale Überweisung ausgeführt werden solle. Auch die genannte Summe hätte Anlass zu besonderer Vorsicht sein müssen. (Urteil vom 1. Juni 2022, Az. 3 O 378/21)

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