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Benachbarte Mitbewerber

Polen: Vorbildliche Kollegen

Druckzuschlag: unbekannt. Vorkasse: üblich. Hier wird nicht das Paradies beschrieben, sondern das Handwerk in Polen.

Dass vor allem grenznahe deutsche Haushalte auf Dienstleistungen aus Polen zurückgreifen, ist der Normalfall. Und dass Ärger nicht ausbleibt, ist auch nicht weiter verwunderlich.

Weil "aus Freude schnell Frust wird" (bz-berlin.de) informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg in einem "rechtlichen Reiseführer" über die Besonderheiten im Wirtschaftsleben des EU-Mitglieds.

Das klingt erst einmal dröge, aber Teile des 96-Seiten-Werks sind richtig interessant.

Auf Seite 28 steht zur deutschen Besonderheit der Vorleistungspflicht: "Nach polnischem Recht kann aber von diesem Grundsatz vertraglich komplett abgewichen werden. Dies bedeutet, dass der Werkunternehmer vom Verbraucher die komplette Vergütung oder auch eine Anzahlung bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses einfordern kann. Eine Anzahlung ist durchaus üblich, besonders bei größeren Anschaffungen, damit sich die Handwerker absichern."

So mancher handwerk.com-Leser Leser lebt schon heute nach dem polnischen Vorbild. "Kunden, die mir fremd sind, erhalten mit dem Angebot gleich eine Auftragsbestätigung, in der bereits eine 40-prozentige Anzahlung für die Materiallieferung verlangt wird", schreibt Stefan Lange. Und das sei auch legitim: "Wir sind ja als Handwerksunternehmer bestellt worden und nicht als Kreditgeber." Langes kompletten Beitrag und weitere Leserstimmen zum Thema finden Sie hier.

(sfk)


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