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Vergütung

Prämien zählen beim Urlaubsentgelt mit

Wer Urlaubsentgelt berechnet, muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dabei Prämien berücksichtigen.

Bei der Berechnung von Urlaubsentgelt zählen alle in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn gezahlten laufenden Vergütungsbestandteile mit – abgesehen von der Vergütung für Überstunden. Das stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil klar.

Für seinen gesetzlichen Mindesturlaub steht dem Arbeitnehmer demnach ein Entgelt zu, wie er es hätte erwarten können, wenn er keinen Urlaub genommen, sondern weitergearbeitet hätte. Abgesehen davon seien die Tarifvertragsparteien frei, eine angemessene Berechnungsmethode anzuwenden und zu pauschalieren.

In dem Fall hatte ein Flämmer von seinem Arbeitgeber ein Urlaubsentgelt erhalten, das sich am Grundlohn orientierte. Der Mitarbeiter erhielt aber regelmäßig zu seinem Grundlohn leistungsbezogene Prämien. Die hatte der Arbeitgeber bei der Berechnung außer Acht gelassen. Dagegen klagte der Mann und bekam vor dem BAG recht.

(bw)

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