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Ohne vorherige Abmahnung

Private E-Mails am Arbeitsplatz sind Kündigungsgrund

Wer während der Arbeitszeit in erheblichem Umfang private E-Mails versendet, kann ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.

Ein Verwaltungsangestellter hatte über mehrere Wochen hinweg täglich über 100 private E-Mails von seinem Büro-Computer aus verschickt. Daraufhin hatte ihm der Arbeitgeber fristlos gekündigt.

Die Richter hielten dies für angemessen. Dass der Arbeitnehmer schon mehr als 30 Jahre in dem Unternehmen tätig war, spiele dabei keine Rolle. Auch bei langjährigen Mitarbeitern sei eine Kündigung ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt.

Der Arbeitgeber habe die Privatnutzung des Dienstcomputers zumindest in den Pausen geduldet. Doch die "exzessive Nutzung" für private Zwecke habe an einigen Tagen gar keinen Raum mehr für die Erledigung von Dienstaufgaben gelassen. Das muss ein Arbeitgeber nicht hinnehmen, urteilten die Richter. (AZ: 12 SA 875/09)

(ja)

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