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Steuern

Privatkasse rettet Kindergeld

Bezahlt ein Kind eine private Krankenversicherung, dann steigen die Chancen auf Kindergeld.

Beiträge eines Kindes zu einer privaten Krankenversicherung können seine Einkünfte und Bezüge mindern, so dass Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes besteht. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden.

In dem behandelten Fall ging es um die Gewährung von Kindergeld für ein volljähriges Kind, das sich in der Berufsausbildung befand und nebenher einer Aushilfstätigkeit nachging (Az. 1 K 76/04). Die Familienkasse hatte die Zahlung von Kindergeld abgelehnt. Zur Begründung hatte sie ausgeführt, die Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes stünden einer Zahlung des Kindergeldes entgegen. Der maßgebliche Grenzbetrag sei überschritten. Das Niedersächsische Finanzgericht hat der Klägerin demgegenüber das Kindergeld zugesprochen. Nach seiner Auffassung waren die Einkünfte des Kindes nicht nur um Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung, sondern auch um Zahlungen an die private Krankenversicherung zu kürzen. Damit lagen die Einkünfte und Bezüge des Kindes unter dem maßgebenden Grenzbetrag.

Die Richter verwiesen auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Beiträge eines Kindes zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht in die Bemessungsgröße für den Einkommensgrenzbetrag einbezogen werden dürften. Das gleiche müsse daher auch für die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung gelten, wenn diese wie im Streitfall einen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbaren Versicherungsschutz gewähre.

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