Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Problematische Pannenhilfe

Problematische Pannenhilfe

Experten warnen Betriebe, die sich auf das jüngste Kanzlerwort berufen wollen. Gerhard Schröder hatte am Dienstag in Dresden angekündigt, dass flutgeschädigte Firmen vorerst keinen Insolvenzantrag stellen müssten. Doch „solange die notwendige Gesetzesänderung auf sich warten lässt, gelten die alten Fristen“, sagt der Kölner Insolvenzrichter Heinz Vallender.

Experten warnen Betriebe, die sich auf das jüngste Kanzlerwort berufen wollen. Gerhard Schröder hatte am Dienstag in Dresden angekündigt, dass flutgeschädigte Firmen vorerst keinen Insolvenzantrag stellen müssten. Doch solange die notwendige Gesetzesänderung auf sich warten lässt, gelten die alten Fristen, sagt der Kölner Insolvenzrichter Dr. Heinz Vallender im Gespräch mit handwerk.com.

Die Geschäftsführer oder Betriebsinhaber laufen Gefahr, sich strafbar zu machen, wenn sie die Anträge jetzt nicht rechtzeitig stellen, verdeutlicht Vallender. Hintergrund: Nach Paragraf 64 des GmbH-Gesetzes müssen die Verantwortlichen eines Unternehmens - nachdem die Zahlungswilligkeit festgestellt wurde - innerhalb von drei Wochen ohne schuldhaftes Verzögern den Insolvenzantrag vorlegen. Vallender: Verstreicht die Frist ungenutzt, ist der Staatsanwalt in der Pflicht unabhängig davon, ob der Bundeskanzler irgendetwas erzählt hat oder nicht.

Eine Verlängerung der Fristen sei nicht per Dekret der Bundesregierung möglich, zitiert auch das Handelsblatt den Düsseldorfer Insolvenzexperten Ulrich Noack. Und eine formelle Gesetzesänderung auf parlamentarischem Wege sei vor der Bundestagswahl kaum zu schaffen.

Selbst wenn die Staatsanwaltschaften die Klagen wegen Insolvenzverschleppung unter den Tisch fallen lassen würden, seien die Forderungen der Gläubiger noch lange nicht aus der Welt, ergänzt Vallender. Spätestens bei zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen, die sich aus einer Insolvenzverschleppung ergeben, könnten sich die Beklagten nicht mehr auf Gerhard Schröder berufen: Auch der stärkste Bundeskanzler kann keine Gesetze mit seinem Wort außer Kraft setzen.

Dass der Bundeskanzler sogar die Ziele des Gesetzgebers untergräbt, glaubt der Wuppertaler Insolvenzverwalter Hans-Peter Runkel. Gerade Betriebe, die wegen unvorhergesehener Ereignisse in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten seiner Ansicht nach frühzeitig einen Insolvenzantrag stellen: Die Insolvenzordnung hilft den Unternehmen. Sie enthält vielfältige Möglichkeiten, mit denen die Betriebe wieder auf die Beine kommen können.

Weitere Informationen zu diesem Thema

Insolvenzordnung: Der perfektionierte Problemfall

Das könnte Ihnen auch gefallen: