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Urteil

Raucher qualmen auf eigene Kosten

Einen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen gibt es nicht, auch wenn sie bisher geduldet wurden.

Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem Fall entschieden, in dem ein Mitarbeiter gegen Lohnkürzungen bei Raucherpausen geklagt hatte. Jahrelang hatte sein Chef Raucherzeiten nicht erfasst und daher bezahlt. Es handele sich um eine „betriebliche Übung“, die der Chef nicht einfach streichen dürfe, meinte der Mitarbeiter.

Darum handele es sich nicht, sagte das Gericht. Zu einer betrieblichen Übung gehöre ein erkennbarer Wille zu einer bestimmten Leistung. Das sei hier nicht der Fall. (Urteil vom 21. Juli 2015, Az. 7 Sa 131/15)

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(jw)

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