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Niedriglohn

Rechenhilfe für Minijobs

Die Sozialabgaben bei Gehältern in der so genannten Gleitzone (zwischen 400 und 800 Euro) sind gestaffelt. Um Unternehmern die Berechnung dieser Abgaben zu erleichtern, haben Krankenkassen auf ihren Internet-Seiten so genannte Gleitzonen-Rechner veröffentlicht.

Die Sozialabgaben bei Gehältern in der so genannten Gleitzone (zwischen 400 und 800 Euro) sind gestaffelt. Um Unternehmern die Berechnung dieser Abgaben zu erleichtern, haben einige Krankenkassen auf ihren Internet-Seiten so genannte Gleitzonen-Rechner veröffentlicht.

Bezieht ein Arbeitnehmer regelmäßig ein monatliches Entgelt von 400,01 Euro bis 800 Euro, liegt er mit seinem Verdienst in der so genannten Gleitzone. Das heißt, er unterliegt der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Während normalerweise Arbeitgeber und Beschäftigte die Beiträge je zur Hälfte tragen, wird der Arbeitnehmer innerhalb dieser Gleitzone von Abgaben entlastet. Für alle Unternehmer, die sich die komplizierte und zeitaufwändige Berechnung des Arbeitsentgelts sparen wollen, gibt es Gleitzonen-Rechner zum Download.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Den Gleitzonenrechner (Microsoft-Excel-Tabelle) und erläuternde Texte dazu finden Sie auf www.ikk.de.

Eine Microsoft-Excel-Tabelle hat auch die Handelskrankenkasse (www.hkk.de) im Internet veröffentlicht. Zu finden unter der Rubrik "Business / Infomaterial / Downloads".

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