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Steuern

Rechnung absetzen

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen gibt es für Mieter Grenzen.

Grundsätzlich gilt zwar, dass seit Anfang 2006 Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer Handwerker-Kosten für Renovierung, Sanierung und Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum von der Steuer absetzen dürfen. Wissen sollten Mieter allerdings auch, dass sie die Kosten nur dann geltend machen können, wenn sie die Kosten auch endgültig selbst tragen und sich nicht vom Vermieter erstatten lassen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin. Von der Steuerschuld können 20 Prozent der per Rechnung nachgewiesenen Arbeitskosten abzogen werden, maximal 600 Euro pro Jahr. Allerdings will das Finanzamt Rechnung und Überweisungsbeleg sehen.

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