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Gesetze

Rechtliche Fallstricke im Internet

Grenzenlos ist das Web, jedoch nicht rechtsfrei: Wer das Internet geschäftlich nutzt, sollte sich mit Gesetzen auskennen und AGBs beachten. Sonst kann es teuer werden.

von Jörg Wiebking

Wer als Unternehmer im Internet aktiv ist, muss besonders aufpassen: Nicht nur auf der eigenen Homepage lauern jede Menge rechtliche Fallstricke. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn angesichts der Vielfalt der kostenlosen Angebote und Möglichkeiten manchmal dieser Eindruck entsteht", warnt Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp aus Frankfurt. Doch egal ob es um die eigene oder fremde Websites geht, ob es sich um Foren, Communitys oder Marktplätze handelt: "Die Gesetze und Verordnungen haben auch im Internet ihre Gültigkeit", betont der Vorsitzende des Ausschusses Informationsrecht und elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer.

Was ist zu beachten?
Besonders häufig sorgen nach Lapps Erfahrungen Verstöße gegen das Telemediengesetz, das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht für Ärger:

Das Telemediengesetz (TMG) regelt unter anderem, was in das Impressum der eigenen Website gehört, welche besonderen Datenschutzvorschriften für Telemedien gelten und nicht zuletzt die Haftung für die Inhalte von Websites.

Das Wettbewerbsrecht soll verhindern, dass sich Unternehmen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen. Darunter fallen zum Beispiel Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), gegen das Widerrufs- und Rückgaberecht (gemäß BGB) oder gegen die Preisangabenverordnung. Besonders für Shop-Betreiber gelte eine Vielzahl von Hinweis- und Kennzeichnungspflichten. Auch falsche oder fehlende Angaben in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) könnten einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.

Das Urheberrecht soll Urheber von Texten, Musik, Bildern, Videos und anderen Werken vor der unerlaubten Nutzung dieser Werke durch Dritte schützen - auch im Internet.

Auch die Regeln der Portale, auf denen sich ein Handwerker verewigt, muss er beachten. "Die AGB und die Nutzungsbedingungen sind rechtlich bindend, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen", betont Lapp.

Lesen Sie auf der nächste Seite, welche rechtlichen Folgen Verstöße haben können und wie Sie vorbeugen.

Was droht bei Verstößen?

Die häufigste Folge von Rechtsverstößen sind Abmahnungen, berichtet der Experte. Doch auch Bußgelder, Strafverfahren und Schadenersatz als Folge von Abmahnungen oder Urheberrechtsverletzungen können im Einzelfall drohen. "Da im Internet alles so transparent ist, fallen Rechtsverstöße hier viel schneller auf - und führen auch schneller zu Konsequenzen", weiß Lapp.

Abmahnungen drohen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht. Typische Gründe für eine Abmahnung seien zum Beispiel ein unvollständiges Impressum, Preisangaben ohne Mehrwertsteuerhinweis oder die unerlaubte Nutzung fremder Bilder, berichtet Lapp. Eine Abmahnung soll den Betroffenen dazu bringen, sein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Das kann teuer werden: Nicht nur die Anwaltskosten des Abmahners fallen dabei ins Gewicht. Wird der zu Recht Abgemahnte nicht sofort tätig, können weitere Anwaltsgebühren und Gerichtskosten in erheblichem Umfang entstehen. Auch wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung unterzeichnet, kann es anschließend teuer werden: Im Wiederholungsfall muss er darüber hinaus die versprochene Vertragsstrafe zahlen.

Wer gegen AGB und Nutzungsbedingungen fremder Websites verstößt, muss damit rechnen, dass ihn der Betreiber von der weiteren Nutzung ausschließt. Zudem ließen sich Schadenersatzforderungen nicht ausschließen.

Alle anderen Gesetze und Verordnungen entfalten ebenfalls ihre Wirkung im Internet. Wer zum Beispiel bei Stellenausschreibungen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, kann spätere Schadenersatzforderungen abgelehnter Bewerber nicht ausschließen. Und wer etwa in einem Forum einen anderen beleidigt, verstößt damit nicht nur gegen Nutzungsbedingungen, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch.

Lesen Sie auf den nächsten Seiten, wer Sie abmahnen darf und wie Sie vorbeugen.

Wer kann abmahnen?

"Abmahnungen drohen immer bei Verstößen, die das Urheberrecht verletzten oder Wettbewerber ungerechtfertigt benachteiligen", berichtet Lapp. Abmahnen könnten demnach neben den Urhebern und Inhabern ausschließlicher Nutzungsrechte vor allem Wettbewerber, aber zum Beispiel auch die Wettbewerbszentrale, Verbraucherschutzzentralen und Abmahnvereine.

Und was ist in anderen Fällen, zum Beispiel wenn ein Handwerker einen eigenen Werbefilm auf Youtube veröffentlicht und dann von dort aus samt Youtube-Videoplayer in seine eigene Website einbindet?

Eine Abmahnung droht nach Lapps Einschätzung in solchen Fällen, wenn ein Handwerker ein Video veröffentlicht, das gegen das Urheberrecht oder das Wettbewerbsrecht verstößt. "Dann könnten betroffene Urheber oder Wettbewerber eine Abmahnung aussprechen."

Nicht völlig auszuschließen sei zudem, dass Youtube selbst als Urheberrechtsinhaber dagegen vorgehen könnte, wenn ein Unternehmer sein Video samt Youtube-Videoplayer von Youtube aus wieder auf der eigenen Homepage einbindet. "Dieser Videoplayer könnte unter das Urheberrecht fallen", warnt Lapp. Allerdings seien die Youtube-Nutzungsbedingungen hierzu widersprüchlich. Bislang seien zudem noch keine Fälle bekannt, in denen Youtube kleine Unternehmen aus einem dieser Gründe abgemahnt oder gesperrt hätte.

Ob auch ein Wettbewerber gegen diesen Verstoß gegen die Youtube-Nutzungsbedingungen mit einer Abmahnung angehen könnte, hält Lapp für zweifelhaft: "Uns ist bislang kein Fall bekannt, in denen ein deutsches Gericht urheberrechtliche Vorschriften als wettbewerbsschützend anerkannt hat." Angesichts der unklaren Lage rät Lapp jedoch von der kommerziellen Nutzung von Youtube und des Youtube-Videoplayers ohne das schriftliche Einverständnis des Betreibers ab.

Lesen Sie auf den nächsten Seiten, welche Regeln Sie unbedingt beachten sollten und was auf Ihre Website gehört.

Was muss ich beachten?

Rechtsanwalt Thomas Lapp rät dringend dazu, sich bei allen Aktivitäten im Web strikt an geltendes Recht zu halten. "Veröffentlichen und schreiben Sie nichts, was sie nicht auch außerhalb des Internets veröffentlichen würden."

Handwerker sollten zudem AGB und Nutzungsbedingungen von Websites, auf denen sie aktiv werden wollen, genau sichten und sich zum Beispiel per Ausdruck sichern. Wer sich im Einzelfall nicht sicher ist, sollte sich vom Betreiber eine Erlaubnis einholen, wenn er auf der Seite werben oder sonst wie kommerziell tätig werden will.

Kommt es zu einer Abmahnung, sollten Betroffene nicht sofort die Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern sich zunächst kompetent beraten lassen: "Abmahnende versuchen regelmäßig eine möglichst weitreichende Unterlassungserklärung einzufordern und schränken so die Handlungsmöglichkeiten des Abgemahnten für die Zukunft stark ein", sagt Lapp.

Doch oft gingen die Abmahnenden dabei viel zu weit. "Da solche Unterlassungserklärungen 30 Jahre lang wirksam sind, lassen sie sich auch nicht wieder aus der Welt schaffen."

Lesen Sie auf der nächsten Seite, was auf Ihre rechtssichere Homepage gehört.

Das gehört auf Ihre Website

Handwerker sollten sich regelmäßig auf dem Laufenden halten, welche rechtlichen Anforderungen aktuell an den Betreiber einer Website gestellt werden. Denn hier kommt es immer wieder zu Änderungen durch neue Gesetze und Rechtsprechung.

Impressum: Die jeweils aktuellen allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter einer Website finden Sie in Paragraf 5 Teleme-diengesetz, das vom Bundesministerium für Justiz ins Internet gestellt ist http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html Im Einzelfall kann auch eine erweiterte Informationspflicht bestehen.

Datenschutzerklärung: Der Betreiber einer Website muss die Nutzer gemäß Telemediengesetz darüber informieren, in welchem Umfang er personenbezogene Daten speichert und verarbeitet. Auch die IP-Adresse kann im Einzelfall schon ein personenbezogenes Datum sein. Erstrecht ist eine Datenschutzerklärung notwendig, wenn etwa ein Nutzer Namen und Adresse in ein Kontaktformular eingeben muss.

Vorschriften für Online-Shops: Betreiber von Shops müssen zahlreiche detaillierte Vorschriften hinsichtlich Preisangaben, das Widerrufs- und Rückgaberecht, die Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einhalten. Wer einen Fachanwalt mit der Prüfung der Website und einem laufenden Update-Service bei Gesetzesänderungen beauftragt, kann im Fall einer Abmahnung diesen Anwalt dafür haftbar machen, wenn der Verstoß aufgrund seiner fehlerhaften Beratung stattgefunden hat.

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