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Zuschätzung

Richtig reagieren bei der Steuerschätzung

Der Fiskus glaubt Ihrer Buchführung nicht? Dann sollten Sie sich auf einiges gefasst machen: Mit überzogenenen Forderungen und reichlich Druck versuchen Betriebsprüfer, Unternehmer weichzukochen. Eine Handwerksmeisterin ließ sich das nicht gefallen. Noch im Kreißsaal leistete sie Widerstand – mit Erfolg.

von Jörg Wiebking

Fehler in der Buchführung können teuer werden. #132;Zuschätzung #147; ist das Zauberwort, mit dem der Fiskus dann an der Steuerschraube drehen kann: Umsätze und Gewinne werden einfach geschätzt. Dass die Steuerprüfer dabei nicht gerade sanft vorgehen, weiß Maren B., Handwerksmeisterin aus Niedersachsen. #132;Die wollten unseren zu versteuernden Gewinn für drei Jahre glatt verdoppeln.

Dabei waren die Zahlen völlig aus der Luft gegriffen #147;, klagt die Unternehmerin.

Unterschreiben wollte sie die Zuschätzung nicht, #132;dafür hatte ich dann ein paar Tage später die Steuerfahnder im Betrieb #147;. Die Fahnder durchsuchten nicht nur Firma und Haus der Unternehmerin, sondern klapperten auch alle Kunden ab, während sich Maren B. auf die Geburt ihrer zweiten Tochter vorbereitete. #132;Ich habe sogar noch im Kreißsaal Anrufe von verärgerten Kunden bekommen. #147; Doch das bestärkte die Unternehmerin nur darin, sich auf nichts einzulassen.

#132;Die hatten ja nichts in der Hand, außer ein paar fehlerhaften Angaben auf Überweisungen, bei denen aber kein Steuerschaden entstanden ist. #147; Auch verhandeln wollte sie mit den Finanzbeamten nicht. #132;Wie viel ich denn zahlen könne, wollten sie wissen. Das ging hier zu wie auf dem Basar. #147; Maren B. hielt dem Druck stand #150; und musste am Ende des drei Jahre währenden Streits wirklich nicht zahlen. #132;Aber geschadet hat das unserer Firma, vor allem bei den Kunden. #147;

Dass Unternehmer Zuschätzungen nicht einfach widerstandslos hinnehmen sollten, rät Jochen Krieger, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stade. #132;Es passiert oft, dass die Finanzverwaltung mit hohen Forderungen und Einschüchterungstaktiken agiert, um eine bessere Verhandlungsposition zu haben #147;, berichtet Krieger. #132;Aber wenn an den Forderungen nichts dran ist, dann lohnt sich Widerstand immer. Dann sollte man mindestens bis vor das Finanzgericht gehen. #147; Angesichts des Aufwands sollte man sich das allerdings genau überlegen: #132;Es kommt auf die Höhe der Zuschätzung an, und darauf, was davon berechtigt sein könnte. #147; Denn wer erst seine komplette Buchführung überarbeiten muss, um den Gegenbeweis anzutreten, muss auch mit einigen Kosten rechnen. So weit muss es aber nicht kommen.

Frühzeitig reagieren: Schon, wenn sich eine Zuschätzung abzeichnet, sollte der Steuerzahler aktiv werden, rät Krieger. #132;Nicht persönlich, das ist Sache des Steuerberaters. Der sollte während der Prüfung täglich Kontakt zum Betriebsprüfer haben. #147; Seine Aufgabe Informieren, aufklären, falsche Eindrücke und Vernutungen entkräften, #132;bevor sie aktenkundig werden #147;. Denn oft seien gar nicht die Zahlen das Problem, sondern falsche Rückschlüsse und Vermutungen über Zusammenhänge, die in der Praxis vielleicht ganz anders aussehen.

Genau prüfen: Liegt die Zuschätzung oder ein vorläufiges Ergebnis mit der Bitte um Stellungnahme vor, dann sollten Unternehmer und Steuerberater das Datenmaterial genau prüfen. #132;Oft lohnt es sich, die Ausgangsdaten oder die Hypothesen, mit denen die Prüfer arbeiten, in Frage zu stellen. #147; Der Nachteil: Ist es schon so weit gekommen, #132;dann muss man sich richtig reinknien #147;. Und je gravierender die Fehler in der eigenen Buchführung waren, um so mehr muss sich der Steuerzahler um Gegenbeweise zur Schätzung bemühen.

Dicht machen: Besonders schwierig wird es bei #132;Mondschätzungen #147;, warnt Krieger, wenn also die Prüfer mit ihren Zahlen extrem weit von denen des Betriebs abweichen. #132;Dann kann man sie davon manchmal nicht mehr abbringen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, nicht weiter zu verhandeln und gleich auf das Einspruchsverfahren zu setzen. #147;

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