Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Späte Steuererklärung und die Folgen

Richtig reagieren bei Steuernachzahlung

Gute Geschäfte, doch die Steuererklärung auf den letzten Drücker? Eine gefährliche Mischung! Es drohen satte Steuernachzahlungen – und das gleich für mehrere Jahre auf einen Schlag! So kommen Sie klar, wenn es eng wird.

Sehr späte Steuererklärungen sind eine zweischneidige Sache: Zwar lassen sich so Steuernachzahlungen hinauszögern. Doch andererseits drohen dann besonders satte Nachzahlungen – nicht nur für das längst vergangene Steuerjahr.

2012 ist dieses Risiko besonders hoch: Wer die Erklärung für 2010 erst jetzt abgegeben hat, dessen Vorauszahlungen haben sich wahrscheinlich noch nach dem Ergebnis von 2009 gerichtet. Doch 2009 war ein wirtschaftlich schwaches Jahr mit einem Minus-Wachstum. 2010 war die Lage wesentlich besser. Die Folgen:

  • Für 2010 könnten satte Nachzahlungen fällig werden.
  • Der Fiskus verlangt nachträgliche Vorauszahlungen für 2011.
  • Die Vorauszahlungen für 2012 steigen.

Das Problem: Diese Zahlungen werden fast zeitgleich fällig. Doch nicht jeder Unternehmer kann sich das auf einen Schlag leisten.



"Das passiert auch erfahrenen Unternehmern immer mal wieder" berichtet Steuerberater Horst Schade, Vizepräsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen.



Nächste Seite: Lässt sich der Fiskus noch drücken?

 1. Erste Wahl: Nachzahlungen anpassen

Prüfen Sie sofort Ihr Ergebnis 2011 im Vergleich zu 2010, rät Schade. Fällt es schlechter aus? Dann stellen Sie einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2011. Dazu brauchen Sie nur die BWA für 2011. Sie müssen noch keine Steuererklärung abgeben.

Prüfen Sie auch das bisherige Ergebnis für 2012 und erstellen Sie eine Prognose für das gesamte Jahr: Fällt das Ergebnis schlechter aus als 2010, können Sie für 2012 eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen.

Doch Vorsicht: Falls Sie für 2011 eine Herabsetzung beantragen, dann müssen Sie für 2012 mit offenen Karten spielen. Sind die Zahlen für 2012 besser als in 2011, dann müssen Sie den Fiskus darüber informieren. Andernfalls drohen ein Steuerstrafverfahren und ein Bußgeld, wenn die Sache später herauskommt, warnt Schade.

Nächste Seite: So beantragen Sie Stundung!

2. Stundung beantragen

Im nächsten Schritt können Sie es mit Ratenzahlungen probieren. "Aber Stundung ist ganz schwierig geworden", berichtet der Experte.

Dazu müssen Steuerzahler ein vierseitiges Formular ausfüllen, Vermögensverhältnisse und freie Sicherheiten offenlegen und sich von der Bank bestätigen lassen, dass sie keinen Kredit für die Steuern bekommen.

Weitere Infos: Strategien für die Stundung - so kommen Sie beim Fiskus ans Ziel!

3. Aussetzung der Vollziehung
Lässt sich der Fiskus auf Ratenzahlung nicht ein, dann können Sie noch die "Aussetzung der Vollziehung gegen Gewährung von Teilzahlungen" beantragen.

Das ist zwar nichts anderes als Ratenzahlungen, "aber dann befindet sich der Betrieb schon im Vollstreckungsverfahren", warnt Schade, "dann kann jederzeit vollstreckt werden kann, wenn eine Rate nicht bezahlt wird".

 Nächste Seite: Besser vorsorgen für den Ernstfall!

Höhere Vorauszahlung oder Rücklagen?

Um nicht in diese Situation zu kommen, sollten Unternehmer sich in guten Jahren für solche Fälle wappnen: Entweder, Sie bilden Rücklagen für Steuernachzahlungen.

Oder Sie beantragen in guten Jahren eine Heraufsetzung der Vorauszahlungen. Dann zahlen Sie zwar früher, "doch dafür kommt der Betrag nicht auf einen Schlag", sagt Schade.  


Weitere Infos zum Thema:



(jw)

Das könnte Ihnen auch gefallen: