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Richtiges Timing für Abfindungen

Richtiges Timing für Abfindungen

Unternehmer aufgepasst: Wer einem ehemaligen Mitarbeiter anstelle einer monetären Abfindung die befristete Weiternutzung des Firmenwagens zusagt, könnte draufzahlen.

Nicht selten wird Arbeitnehmern die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses versüßt. Beispielsweise könnte der Firmenchef dem ehemaligen Mitarbeiter die befristete Weiternutzung des Firmenwagens zusagen. Doch aufgepasst: Das Finanzamt setzt den viel zitierten Rotstift an, wenn die Abfindung am Jahresende ausbezahlt wird, der Firmenwagen im nächsten Jahr jedoch noch einige Monate genutzt werden darf.

Zwar akzeptiert es die Freibeträge, die je nach Zugehörigkeit zum Betrieb und je nach Alter zwischen rund 8.000 und 12.000 Euro betragen. Die ermäßigte Besteuerung nach der so genannten Fünftel-Methode scheidet jedoch aus. Begründung: Der Zufluss der Abfindung ziehe sich durch die Weiternutzung des Firmenwagens über mehrere Jahre hin. Eine Zusammenballung außerordentlicher Einkünfte, die eine ermäßigte Besteuerung rechtfertigen würden, liegt somit nicht vor.

Tipp: Bereits zwei Finanzgerichte bejahten indes in diesen Fällen die ermäßigte Besteuerung. Betroffene sollten Einspruch einlegen und sich an die Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängen (Az. XI R 37/01 und XI R 34/01).

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