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Strafbarer Vorwurf

Riskante Anzeige wegen Insolvenz

Was passiert eigentlich, wenn man für einen anderen Betrieb Insolvenz beantragt? Wer wider besseres Wissen einen Betrieb als insolvent bezeichnet, kann sich strafbar machen.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem aktuellen Urteil entschieden. In dem behandelten Fall hatte ein Mann als leitender Mitarbeiter eines Unternehmens Insolvenzantrag gegen eine andere Firma gestellt. Dabei hatte er nach Ansicht des Gerichts wider besseres Wissen behauptet, dass der Betrieb nicht zur Rückzahlung eines Darlehens von 2,1 Millionen Euro in der Lage und damit zahlungsunfähig sei. Obwohl bereits mehr als die Hälfte getilgt und der Rest noch nicht fällig war. Laut OLG handelte sich um eine "falsche Verdächtigung", also um eine Straftat. OLG Koblenz: Urteil vom 15. Oktober 2012, Az. 2 Ss 68/12


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(jw)

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