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Politik und Gesellschaft

Rückkehr zur Meisterpflicht: Referentenentwurf liegt vor

Die Pläne der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht werden konkreter. Ein Referentenentwurf liegt nun online vor.

Anfang September hatten die Koalitionsparteien verkündet, dass sie eine Einigung erzielt haben: Ab 2020 soll in 12 momentan noch zulassungsfreien Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutzmechaniker, Böttcher, Glasveredler und Estrichleger.

Mit dem vorgelegten und online veröffentlichten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) ist ein weiterer Schritt in Richtung Rückkehr zur Meisterpflicht geschafft. Zu dem „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ können Länder und Verbände noch bis Ende der Woche Stellungnahmen einreichen. Sie sollen im Anschluss auf der Website des BMWI veröffentlicht werden. Bis Ende des Jahres bedarf es dann noch der Zustimmung der Bundesregierung.

Hintergrund: Seit der Novelle 2004 habe sich das Berufsbild und der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einiger zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und verändert, heißt es zur Begründung von Seiten des Wirtschaftsministeriums.

Gleichzeitig hätten sich die Ausbildungszahlen und die Meisterprüfungen reduziert, heißt es weiter. Durch die Wiedereinführung der Zulassungspflicht sollen zum einen die oben genannten Ziele erreicht werden. Zum anderen soll sich die Ausbildungsleistung in den 12 betroffenen Gewerken wieder erhöhen.

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Foto: Ingo Bartussek - Fotolia.com Ein Tischler verlegt Parkett in einer Wohnung.

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