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Steuern

Rückwirkend Kindergeld?

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Frage nach Anspruch auf Kindergeld zu Gunsten vieler Eltern entschieden. Das Urteil gilt rückwirkend. Ob auch Sie davon profitieren, lesen Sie hier.

Für ein volljähriges Kind erhalten Eltern derzeit nur dann Kindergeld, wenn es sich in Ausbildung befindet oder studiert und wenn die Einnahmen des Kindes im Jahr nicht mehr als 7.680 Euro betragen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dürfen Eltern nun bei der Ermittlung des Einkommens von den Einnahmen ihres Kindes neben den Werbungskosten auch vom Arbeitslohn des Kindes einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge abziehen (Beschluss v. 11.1.2005, Az. 2 BvR 167/02). Das Urteil gilt rückwirkend bis zum Jahr 2001. Für frühere Jahre ist die Auszahlung des Kindergelds in folgenden Fällen möglich:

Bisher keinen Antrag: Haben Eltern für vergangene Jahre keine Anträge auf Kindergeld gestellt, weil die Einkünfte und Bezüge über den damals geltenden Grenzen lagen, dürfen diese nun erstmals ab dem Jahr 2001 Kindergeld beantragen.

Einspruch: Rückwirkend profitieren Eltern auch, wenn sie einen Einspruch gegen den Bescheid der Familienkasse eingelegt haben und dieser Einspruch wegen des Musterverfahrens beim Bundesverfassungsgerichts bisher nicht bearbeitet wurde.

Ablehnung: Wurde das Kindergeld bisher zwar beantragt, jedoch stets abgelehnt und gegen die Bescheide wurde kein Einspruch eingelegt, kann erstmals für das Jahr Kindergeld beantragt werden, für das noch kein ablehnender Kindergeldbescheid vorliegt.

Tipp: Erzielt ein volljähriges Kind im Jahr 2005 neben dem Studium oder während seiner Ausbildung jährlich 10.800 Euro und fallen dabei 2.322 Euro Sozialversicherungsabgaben an, steht Eltern wieder Kindergeld zu. Gerechnet wird folgendermaßen: 900 Euro x 12 Monate = 10.800 Euro abzüglich 920 Euro Werbungskostenpauschale abzüglich. 2.322 Euro Sozialversicherungsbeiträge = 7.588 Euro. Die Höchstgrenze von 7.680 Euro wurde also durch den Abzug der Sozialversicherungsbeiträge nicht überschritten.

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