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Steuerbescheid

Schätzung durch das Finanzamt

(SIS) Ein Steuerbescheid, in dem das Finanzamt die Steuer auf der Grundlage der vorangemeldeten Umsätze und der Vorjahresergebnisse eines Betriebes schätzt, ist unwirksam, wenn das Amt die bereits durch eine betriebswirtschaftliche Auswertung belegte Entwicklung des Betriebes im aktuellen Jahr nicht berücksichtigt. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 9. Dezember 1997 hervor. Das Finanzamt kann den unwirksamen Steuerbescheid nicht nachträglich ändern, sondern muß einen neuen Bescheid erlassen.

Im Urteilsfall hatte ein Sachbearbeiter bei den eingereichten Akten mit einem Umfang von elf Seiten eine darin enthaltene betriebswirtschaftliche Auswertung über das aktuelle Jahr übersehen. Es sei selbstverständlich, so das Gericht, daß sich der Sachbearbeiter eingehend mit der Akte beschäftigen muß und die Steuer nicht willkürlich auf der Grundlage alter und bereits überholter Daten berechnen darf (3 K 967/96 E).

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