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Scheinselbstständige werden für Auftraggeber teuer

Beim Thema "Scheinselbstständigkeit" kennen die Gerichte kein Pardon. Auch wenn ein Arbeitgeber ohne Vorsatz einen Scheinselbstständigen beschäftigt, haftet er voll für die Sozialabgaben. Eine Baggerfirma kostet das jetzt 10.000 Euro.

Zu der Zahlung hat den Unternehmer das Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz verurteilt. Der Unternehmer hatte einen Subunternehmer als Baggerfahrer beschäftigt. Die Betriebsprüfer der Rentenversicherung stuften den Baggerfahrer jedoch als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ein. Darauf hin forderten die Sozialversicherungsträger 10.000 Euro an Beiträgen vom Auftraggeber.

Dass der Unternehmer nicht vorsätzlich gehandelt hatte, beeindruckte die Richter nicht. Zumindest habe er leicht fahrlässig gehandelt, und gerate dadurch schon in die Haftung. Da der vermeintliche Subunternehmer die gleichen Arbeiten wie seine angestellten Mitarbeiter ausführte, hätte der Auftraggeber dessen Status genauer abklären müssen.

Die Abklärung durch die Betriebsprüfer hatte indes zu folgenden Aspekten geführt, die für eine abhängige Beschäftigung sprachen:

keine eigene Betriebsstätte/Geschäftsräume vorhanden

kein eigenes Klientel und kein eigener Briefkasten vorhanden

im Wesentlichen sei die Firma L alleiniger Auftraggeber

keine eigene Werbung

keine eigene Rechnungsstellung

Entgelt sei nach geleisteten Arbeitsstunden bemessen

kein Unternehmerrisiko ersichtlich, nur Einsatz der eigenen Arbeitskraft

Betriebsmittel würden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt

Keine eigenständige Preiskalkulation

Baggerarbeiten würden auch von weiteren beschäftigten Mitarbeitern der Firma wahrgenommen

Einsatzort werde vom Auftraggeber festgelegt

Arbeitszeit werde im Einzelnen abgestimmt

keine Haftung/Gewährleistung ersichtlich

Weitere Infos:

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz: Urteil vom 29. Juli 2009, Az. L 6 R 105/09

(jw)

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