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Schadensersatz

Schluss mit den Fördertricks

Ihre Bank lässt Ihren Antrag auf Fördermittel zu lange liegen? Dann sollten Sie sich wehren - und prüfen, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.

Wer öffentliche Fördermittel nutzen will, ist dabei auf seine Hausbank angewiesen: Weil die Förderbanken zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften in der Regel nicht direkt vergeben dürfen, muss die Hausbank den Antrag unterstützen und an die Förderbank weiterleiten. Doch das klappt nicht immer reibungslos, berichtet Rechtsanwalt Ernst-August Bach aus Hannover: "Wir haben es immer wieder mit Fällen zu tun, in denen Banken Anträge verzögern", sagt der Experte für Bankrecht. Damit könnten sie sich allerdings schadensersatzpflichtig machen.

Bach kennt auch die Gründe für dieses Verhalten: Manche Banken hätten kein Interesse an den Förderkrediten, weil sie daran vermeintlich zu wenig verdienen. Wenn sie den Antrag dann rundheraus ablehnen, so sei das zwar schmerzlich, rechtlich jedoch nicht zu beanstanden. Doch gelegentlich wollen solche Banken interessante Kunden auch nicht verlieren. „Also verzögern sie den Antrag und bieten währenddessen eine alternative Finanzierung an, zum Beispiel über den wesentlich teureren Kontokorrentkredit.“

Ihr Recht
Doch Kreditnehmer haben in solchen Fällen auch Rechte, wie Bach berichtet:

  • Zwischen Hausbank und Unternehmen besteht ein Vertragsverhältnis. Das verpflichtet die Bank dazu, das Unternehmen über bestehende Fördermöglichkeiten zu beraten und die Bearbeitung dieses Antrags nicht längerfristig hinauszuzögern.
  • Hat das Unternehmen alle zur Beurteilung des Fördervorhabens erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel Bilanzen, BWA und Liquiditätsplanung bei der Hausbank eingereicht, so ist sie dazu verpflichtet, dem Unternehmen innerhalb angemessener Zeit mitzuteilen, ob sie einen Förderantrag unterstützen wird.
  • Hat die Hausbank noch Fragen zu den Unterlagen und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens, so muss sie diese Fragen kurzfristig stellen, um zu einer Entscheidung zu kommen,
  • Die Hausbank darf nicht so tun, als ob sie einen Förderantrag unterstützt, während sie sich tatsächlich nur für die Erweiterung der eigenen Kreditlinie entschieden hat.

Verstößt eine Hausbank gegen diese Pflichten, so kann sie sich nach Bachs Einschätzung schadensersatzpflichtig machen. Dazu gebe es bereits mehrere Gerichtsurteile, zum Beispiel des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Az. 3 W 81/942) und des OLG Dresden (Az. 13 U 1132/06).

Richter wegen Befangenheit abgelöst
Allerdings teilen nicht alle Gerichte diese Einschätzung, weiß Bach. „Dann muss man den Weg durch die Instanzen gehen, das kann sich lohnen.“ So kämpft der Rechtsanwalt derzeit für einen Zulieferbetrieb um rund 750.000 Euro Schadensersatz, dessen Bank einen Förderantrag immer wieder hinausgezögert hatte, während sie die Finanzierung über einen Kontokorrentkredit übernahm. Das Landgericht Trier habe zugunsten der Bank entschieden, doch vor dem Oberlandesgericht Koblenz konnte sich Bach durchsetzen. Das Urteil des Landgerichts wurde aufgehoben.

„Jetzt muss das Landgericht den Fall neu aufrollen – mit einem neuen Richter, denn den vorherigen haben wir wegen Befangenheit ablösen lassen.“ Die Aussichten schätzt der Jurist gut ein. „Es gibt Beweise, aus denen hervorgeht, dass die Hausbank an der Finanzierung aus zusätzlichen Kontokorrentkreditmitteln festhielt, weil sie hier eine höhere Zinsmarge für sich beanspruchen konnte.“

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie Sie sich gegen Verzögerungen durch die Hausbank absichern.

Tipps: So sichern Sie sich ab

Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Hausbank stellen wollen, sollten Sie folgende Punkte beachten, rät Bach:

  • Sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen, so sollten Sie sich um fachliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bankrecht bemühen.

(jw)

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