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Besteuerung

Schonfrist bis zum Jahresende

 

Am 24. Juni setzte das Bundesfinanzministerium einen Stichtag für das Inkrafttreten einer neuen Besteuerung von Lebensversicherungen fest, den 22. Juni. Am 6. Juli wurde der Stichtag wieder aufgehoben und für den Tag neu festgesetzt, an dem das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein wird. Dies könnte - so Finanzstaatssekretär Heribert Zitzelsberger - Ende November/Anfang Dezember der Fall sein. Bis dahin können Lebensversicherungen nach den alten Regelungen abgeschlossen werden. Sofern der Vertrag mindestens über zwölf Jahre läuft, wenigstens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt werden und der Todesfallsschutz mindestens 60 Prozent der insgesamt eingezahlten Beiträge umfaßt, sind die Erträge aus Lebensversicherungen steuerfrei. Dies gilt auch für fondsgebundene Lebensversicherungen.

Klar ist derzeit nicht, welche Verträge künftig besteuert werden und ob der Fiskus am Ende der Laufzeit oder jährlich zuschlägt.

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