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Schwarzarbeit "halb so wild"?

Schwarzarbeit "halb so wild"?

Für Aufregung hat die Bundesregierung mit ihrem neuen Plänen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gesorgt. Danach müssten die Fahnder bei ihren Kontrollen nicht mehr darauf achten, ob gleichzeitig ein Verstoß gegen die Handwerksordnung vorliegt.

Für viel Aufregung hat die Bundesregierung mit ihrem neuerlichen Plänen zur Schwarzarbeitsbekämpfung gesorgt. Danach müssten die Fahnder bei ihren Kontrollen nicht mehr darauf achten, ob gleichzeitig ein Verstoß gegen die Handwerksordnung vorliegt.

In der Diskussion um hilfreiche Nachbarn und eingesperrte Putzfrauen ist dieser Aspekt bisher völlig außer acht gelassen worden.

Wenn bisher ein Maler dabei "erwischt" wurde, dass er auch Wände verputzt hatte, wurde er als Schwarzarbeiter geahndet. Und das konnte empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Nach den Überlegungen von Bundesfinanzminister Hans Eichel, dessen Ministerium den entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, werden diese Verstöße künftig nicht mehr hinterfragt. Die Ermittler würden nur noch der Frage nachgehen, ob Schwarzarbeit vorliegt oder nicht.

Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stoßen diese Pläne auf wenig Zustimmung. Kritisch bewertet der ZDH vor allem, dass die genannten gewerberechtlichen Verstöße künftig nur mit höchstens 1.000 statt mit bisher 10.000 Euro geahndet werden können.

In der Praxis werde aufgrund des geringen Sanktionsrahmens kaum noch ein Amtsgericht die für die Aufklärung notwendigen Beschlüsse ausstellen. Nach außen erhalte die Schwarzarbeit dadurch das Prädikat halb so wild, befürchtet die Spitzenorganisation des Handwerks in Berlin.

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