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Serie: Geerbtes Schwarzgeld

Serie: Geerbtes SchwarzgeldSerie: Geerbtes Schwarzgeld

Die Vererbungswelle rollt. Wie viele Milliarden in den kommenden Jahren auf die Erbengeneration übergehen, wird nahezu täglich neu vermeldet. Aus den "Vermögensübergängen" ergibt sich ein delikates Problem: Was passiert eigentlich mit dem Vermögen, von dem die Finanzbehörden nichts gewusst hat, bevor es vererbt wurde.

Vor allem Anfang der 90er Jahre ist im

Zusammenhang mit der Einführung der Zinsabschlagsteuer in Deutschland

massenhaft Schwarzgeld nach Luxemburg, in die Schweiz und in andere Länder

transportiert worden. Die Erben dieser Vermögen stehen vor massiven rechtlichen Problemen.

Die wichtigsten Fragen rund um diesen Themenkomplex beschreibt Rechtsanwalt Dr. Guido

Holler in einer dreiteiligen Serie.

Rechtliche Konsequenzen

Welche strafrechtlichen Konsequenzen sind zu erwarten, wenn Schwarzgeld

vererbt wird? Immerhin hatte der Erblasser gegen das Gesetz verstoßen, er

hatte Kapitaleinkünfte verschwiegen und nicht versteuert. Da das Strafrecht

höchstpersönlicher Art ist, scheidet eine Bestrafung im Erbfall für den

Erblasser aus naheliegenden Gründen aus. Bei den Erben sind allein aufgrund

der Tatsache, dass sie geerbt haben, strafrechtliche Konsequenzen zunächst

nicht zu befürchten.

Zivilrechtliche Eigentümer

Aber: Zum Zeitpunkt des Erbes übernehmen die Erben die Rechtsposition des

Erblassers. Sie werden zivilrechtliche Eigentümer des Vermögens. Daraus

resultiert eine steuerliche Pflicht: Sie müssen die Erträge zukünftig der

Einkommensteuer unterwerfen. Alles andere wäre strafbar. Werden aber die

Erträge in der Zukunft erklärt, wird das Finanzamt nach der Vergangenheit

fragen. Hinterzogene Steuern können für die letzten 10 Jahre noch

festgesetzt werden.

Hohe Steuernachzahlungen

Von Fall zu Fall können die Steuernachzahlungen so hoch

sein, dass die Erben geneigt sein mögen, das Vermögen weiterhin den

Finanzbehörden zu verschweigen. Damit setzen sie faktisch die

Steuerhinterziehung des Erblassers fort und machen sich selbst strafbar.

Gleiches gilt für die Erbschaftsteuer. Gibt der Erbe die Vermögenswerte

ordnungsgemäß in der Erbschaftsteuererklärung an, wird das Finanzamt sofort

die Frage stellen, ob das Vermögen - insbesondere auch die Erträge - in der

Vergangenheit steuerlich angegeben waren. Was viele Erben nicht wissen: Auch

das Geld, das im Ausland angelegt wurde, ist in Deutschland

erbschaftsteuerpflichtig - unabhängig davon, ob der der Erblasser im Ausland

ansässig war oder nicht.

Goldene Brücke: Selbstanzeige

Diesen Gewissenskonflikt können verantwortungsvolle Erblasser vermeiden,

denn das Steuerstrafrecht baut eine goldene Brücke: die Selbstanzeige beim

Finanzamt. Die Einkünfte und Vermögenswerte können für die Vergangenheit

nacherklärt werden, wenn die Finanzbehörden noch keine Kenntnis von den

Schwarzgeldern hatten. Der Vorteil: Der reuige Steuerpflichtige hat

keinerlei strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten.

Dr. Guido Holler

Wie die Nachzahlung ermittelt und die Strafbarkeit vermieden wird, erklärt

Dr. Guido Holler im zweiten Teil der Serie.

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Die Tricks der Steuersünder

Der Autor ist Rechtsexperte und Spezialist für Erb- und Steuerrecht in der Düsseldorfer Kanzlei TIGGES Rechtsanwälte.

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