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Leserstimme

Sicherheitsmängel durch Gesetzeslücke

Datenschützer mokieren sich über fehlende Sicherheit beim Elster-Verfahren. Doch diese Sicherheitslücke bestand bereits vor Einführung der elektronischen Steuererklärung, weiß Alexander Ulbricht vom Bayerischen Landesamt für Steuern.

War das vorher anders? "Nein, denn weder das Einkommensteuer- noch das Umsatzsteuergesetz ordnen eine eigenhändige Unterzeichung der Steueranmeldung an, meint Ulbricht. "Laut Gesetz muss sich nur der Ausfüllende ausweisen. Das gilt für die Voranmeldung auf Papier genau so wie für die elektronische Abgabe".

Den Missbrauch verhindert die neue elektronische Zertifizierung laut Ulbricht somit nur durch die zweifelsfreie Identifikation des Abgebenden.

Den kompletten Leserbrief finden Sie hier.

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