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Ohrfeige per Gesetzbuch

So finanzieren Sie Schwarzarbeit

Unfallschutz für Schwarzarbeiter? Ein Gericht hat das jetzt bestätigt. Handwerksmeister Richard Schildgen kommentiert das Urteil so: "Jetzt fehlt nur noch der kostenlose Sonderparkausweis für Schwarzarbeiter."

"Abhängig Beschäftige sind gesetzlich unfallversichert – auch wenn sie illegal tätig werden." Das hat jetzt der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts entschieden. Die Entscheidung der Richter bestätigt die frühere Rechtsprechung – und ist für zahlreiche Unternehmer eine Ohrfeige. Schließlich sind es die ehrlichen Betriebe, die die gesetzliche Unfallversicherung finanzieren.

Der aktuelle Fall: Ein Serbe reist "mit Touristenvisum und ohne Arbeitserlaubnis" in die Bundesrepublik ein. Sein Onkel vermittelt ihm eine Arbeit für einen Subunternehmer auf einer Brückenbaustelle im Landkreis Bergstraße (Hessen). Bereits am ersten Arbeitstag verunglückt der junge Mann – ein echter Horrorunfall. Durch einen Stromschlag erleidet er schwere Verbrennungen, Gliedmaßen müssen ihm amputiert werden.

Dass die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft grundsätzlich versucht, die Kosten bei "dem Unternehmer geltend zu machen, der den Schwarzarbeiter beschäftigt hat", sagt BG-BAU-Sprecher Bernd Kulow. Doch die Gerichte bremsen die BGen immer wieder aus – auch im aktuellen Prozess. Denn aus Sicht des Hessischen Landessozialgerichts ist es "unfallversicherungsrechtlich nicht relevant", dass der Kläger schwarz gearbeitet hat. Nach der "ausdrücklichen gesetzlichen Regelung" schließe auch verbotswidriges Handeln den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht aus.

Dass so eine Rechtsprechung der organisierten Schwarzarbeit Tür und Tor öffnet und sie noch attraktiver macht, sagt der Kölner Elektrotechnikmeister Richard Schildgen. Die schwarzen Schafe der Branche könnten "angelernte Halbwissende" beruhigt arbeiten und verunfallen lassen. Die Konsequenzen, sagt Schildgen, würden ausgerechnet die Betriebe tragen, die sich aufwendig in Unfallverhütungsvorschriften schulen lassen, Gefährdungen erkennen und ihre Mitarbeiter entsprechend einweisen.

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(sfk)


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