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Namensgebung

So finden Sie den passenden Firmennamen

Bei der Namensuche sollten Unternehmen einiges beachten. Im Mittelpunkt der Suche nach einem geeigneten Firmennamen steht das Ziel, aufzufallen und identifiziert zu werden.

Die Faktoren bei der Wahldes richtigen Fiirmennamens bringt Christian Jürgens, Betriebsberater bei der Handwerkskammer Lüneburg-Stade, auf eine klare Formel: "Griffig, auffällig, eindeutig #150; gleichzeitig nicht zu lang oder zu kompliziert."

Nomen est Omen
Die Persönlichkeit des Gründers und der Name der Firma müssen aus einem Guss sein, damit das Bild für den Kunden stimmt. Je nach Gewerk kann die Firmierung durchaus auch humoristisch ausfallen #150; das macht den Betrieb sympathisch. Humor sollte dann aber zu den Eigenschaften des Unternehmers zählen: Ein witziger Auftritt passt nicht zu einem ernsten Betriebsinhaber.

Wortspiele im Namen verführen zum Nachdenken und bleiben im Gedächtnis haften. Ein Vergleich des Namens mit denen des Wettbewerbs kann nicht schaden, um Verwechslungen auszuschließen #150; manche Idee ist vielleicht doch nicht so neu.

Logo und Schriftzug
Ist der Name gefunden, sollte die Umsetzung des Auftritts professionell angegangen werden. Jürgens rät dazu, eine Werbeagentur oder ein Grafikbüro mit der visuellen Ausgestaltung von Name und Logo zu beauftragen: "Nur durch geschickte Umsetzung entsteht ein ,Hingucker', der auch im Kopf des Kunden haften bleibt."

Der Betrieb muss schließlich auch eine bestimmte Zeit mit dem Erscheinungsbild leben. Ein häufiger Wechsel ist auf jeden Fall zu vermeiden. Das Ergebnis kann dann einheitlich auf Visitenkarten, Geschäftspapier oder Firmenwagen kommuniziert werden.

Namensschutz
Wer besonders stolz auf seine Namenskreation ist, kann diese beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen. Das Technische Informationszentrum des Amtes in Berlin gibt Auskunft darüber, ob ein Name schon eingetragen ist.

Schutzrechte entstehen aber auch durch langjährige Nutzung oder den hohen Bekanntheitsgrad eines Namens, auch wenn dieser nicht beim Patentamt eingetragen ist: ein echter Fallstrick bei der Namenssuche. Der ursprüngliche Nutzer des Namens muss seine älteren Rechte im Konfliktfall jedoch nachweisen können.

Zu beachten ist auch, dass allge-mein gebräuchliche, beschreibende Begriffe wie "Haarscharf" nicht eingetragen werden können. Sie gelten als Allgemeingut und werden daher nicht als schützenswert anerkannt. Eine bestimmte Kombination von Name, Schriftart und Farbe dagegen fällt unter das Copyright und darf von Konkurrenten nicht kopiert werden - sie kann beim Patentamt als Wort-Bild-Marke angemeldet werden.

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