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Unternehmensfinanzierung

Außenstände: Der Zaster der Zahlungsfaulen

Vorauszahlungen, Abschläge, Sicherheiten: Bei größeren Aufträgen lassen viele Betriebe nichts anbrennen. Aber auch bei kleineren Aufträgen von Privatkunden gibt es Möglichkeiten, die das Risiko minimieren.

Auf einen Blick:

  • An Äußerlichkeiten oder ihrem Auftreten sind zahlungsfaule Kunden nicht zu erkennen.
  • Liefern Betriebe Produkte wie Flachbildschirme oder Waschmaschinen, sollte bereits im Angebot ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden
  • Andere Absicherung: die Abtretung. Bei der Reparatur von Schadensfällen kann der Betrieb die Abwicklung mit der Versicherung übernehmen.

Wie enttarnt ein Handwerksmeister den neuen Kunden als „falschen Fuffziger“? Wie erkennt er an ihrem Äußeren die Betrüger mit dem angeblich dicken Einkommen? Einer, der es wissen muss, ist der Inkassounternehmer Lothar Claahsen. Seine Antwort überrascht. Sie lautet: gar nicht. „Wenn wir beide hier durch den Ort gehen würden, könnte ich auf Personen zeigen, bei denen jeder sagen würde: ‚Denen geht’s gut.‘“ Durch seinen Beruf kennt Claahsen die Details der Biographien der Menschen. Details, die andere Geschichten erzählen.

Aktuell hat die handwerk.com-Redaktion über den Fall der „falschen Ärztin“ berichtet. Die Frau hatte Betriebe verschiedener Gewerke um ihr Geld gebracht, sie hatte das Leben einer erfolgreichen Akademikerin vorgetäuscht. Die Betriebsinhaber glaubten ihr.

Waschmaschine, Trockner, Flachbildschirm: Der falschen Ärztin hatten Betriebe Geräte geliefert, die ein Gerichtsvollzieher unter Umständen nicht pfänden kann.

Gerade für solche Aufträge habe der Gesetzgeber „etwas Tolles“ installiert, sagt Claahsen. Den „Eigentumsvorbehalt“ sollte der Kunde bereits im Angebot unterschreiben: „Ich bestelle das Produkt x zum Preis y und vereinbare mit dem Handwerker z den Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.“

Im Fall der Fälle können Betriebe später, wenn sie einen Forderungstitel haben, die gelieferten Produkte über den Gerichtsvollzieher pfänden lassen: „Ich muss nur nachweisen können, dass ich den Eigentumsvorbehalt rechtswirksam vereinbart habe.“

Eine weitere gute Absicherung: die Abtretung. Wird ein Betrieb beispielsweise nach einem Wasserschaden gerufen, gibt es oft eine Versicherung, die die Kosten reguliert. Dann könnten die Betriebe dem Kunden einerseits die Arbeit abnehmen und sich andererseits darüber absichern, sagt Claahsen: „Welche Versicherung ist es? Lassen Sie uns eine Abtretung vereinbaren, ich regele das für Sie mit der Versicherung.“

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