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Neue Richtlinie

So melden Sie Abfalltransporte richtig an!

Ab dem 1. Juni gelten neue Regeln für den Transport von Abfällen – nicht nur für „gefährliche“ Abfälle. Worauf müssen kleine Betriebe jetzt achten?

Ob Farbreste, Bauschutt oder auch nur Umverpackungen – dass Handwerksbetriebe Abfälle transportieren, ist unvermeidlich. Um die Umwelt zu schützen, will die Europäische Union den Transport auch kleinerer Abfallmengen kontrollieren.

Daher gelten vom 1. Juni an für Handwerksbetriebe neue Regeln für den Transport von Abfällen. Die gute Nachricht: Ursprünglich war geplant, dass die Betriebe für jede noch so kleine Menge „gefährlichen“ Abfalls
eine Genehmigung beantragen sollten. Das ist nun vom Tisch.

Was bleibt: Ab bestimmten Mengen pro Jahr müssen die Unternehmen den Transport anzeigen – egal ob „gefährlicher“ oder „normaler“ Abfall. Worauf es dabei ankommt, weiß Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen.

Wer ist betroffen?
Höltkemeier: Man muss erst einmal unterscheiden: Unternehmen, die Abfall gewerbsmäßig sammeln und transportieren, benötigen eine Genehmigung, das ist schon heute so. Handwerksbetriebe zählen in der Regel nicht zu dieser Gruppe. Ihr wirtschaftlicher Hauptzweck ist die handwerkliche Leistung, nicht der Abfalltransport.

Trotzdem müssen diese Betriebe ab dem 1.6. Folgendes prüfen: Betriebe, die mehr als zwei Tonnen „gefährliche“, also besonders überwachungsbedüftige Abfälle und/oder mehr als 20 Tonnen „nicht gefährliche“ Abfälle pro Jahr transportieren, müssen eine Anzeige ausfüllen und an die zuständige Stelle schicken.

Die Betriebe erhalten eine Bestätigung, dass die Anzeige eingegangen ist. Mehr ist nicht erforderlich. Wenn Betriebe regelmäßig Abfälle transportieren, ist eine Anzeige auch erforderlich, wenn sie die oben genannten Grenzen unterschreiten. Um hier Diskussionen bei möglichen Überprüfungen aus dem Weg zu gehen, sollten Betriebe, die bei jedem Auftrag Abfall transportieren, eine Anzeige vornehmen.

Was die Anzeige kostet und wie kontrolliert wird? Nächste Seite!



Kostet die Anzeige etwas?

Höltkemeier: Derzeit ist eine Anzeige noch kostenlos. Aber ich gehe davon aus, dass dies nicht so bleiben wird.

Wer entscheidet, ob eine Anzeige erforderlich ist? 
Höltkemeier: Ob ein Betrieb diese Grenzwerte erreicht und eine Anzeige erforderlich ist, muss der Inhaber einschätzen, zum Beispiel anhand der Abfallmengen der letzten zwei bis drei Jahre. Für die Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt gibt es ein Formular. Nach derzeitigem Stand der Dinge genügt es, dieses Formular einmal auszufüllen. Die Anzeige muss nicht jedes Jahr erneuert werden, solange sich im Betrieb nichts ändert.

Wie wird kontrolliert?
Höltkemeier: Ich rechne damit, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) im Rahmen von Schwerpunktkontrollen mehrere Punkte kontrollieren wird: Abfallmenge, Ladungssicherheit und Fahrzeiten. Ich empfehle darum, dass Betriebe eine Kopie ihrer Anzeige in jedem Wagen dabei haben.


Weitere Infos:


(jw)

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