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Neuer Gesetzentwurf

Soka-Bau: Rettung per Gesetz

Ein neues Gesetz soll die Soka-Bau vor einer möglichen Insolvenz retten.

„Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassensicherungsgesetz – SokaSiG)“ steht über dem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Damit wollen sie alle seit 2006 in Kraft getretenen allgemeinverbindlichen Tarifverträge zum Sozialkassenverfahren (VTV) für alle Arbeitgeber im Baugewerbe verbindlich anordnen.

Anlass für das Gesetzesvorhaben sind zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Das Gericht hat die Allgemeinverbindlicherklärungen der VTV für die Jahre 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt. Das könnte weitreichende Folgen haben: Diese Entscheidungen seien dazu geeignet, den weiteren Bestand des Sozialkassenverfahrens zu gefährden und zu Nachteilen für die Betriebe und deren Arbeitnehmer zu führen, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. So müsse die Soka ohne das SokaSiG Rücklagen für mögliche Rückforderungen bilden, was aus den laufenden Beiträgen nicht möglich sei. Zudem erschwerten die BAG-Entscheidungen auch den Einzug jener noch ausstehenden Beiträge, deren Allgemeinverbindlichkeit wirksam ist.

Ohne „ein Rettungsgesetz“ sei „eine Insolvenz der SOKA-BAU kaum vermeidbar“, warnten die Tarifparteien in einem gemeinsamen Papier. Auch das „Überleben“ von fast 200 Ausbildungszentren hänge davon ab.

(jw)

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