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Spekulationsgewinne auf ungewöhnliche Art mindern

Spekulationsgewinne auf ungewöhnliche Art mindern

Mit einem einfachen Trick können Spekulationsgewinne aus Aktien gegen den Wertverlust eines Neuwagens verrechnet werden. Insbesondere bei teuren Pkws ist das ein durchaus lohnendes Geschäft.

Wer Aktien, Optionen oder Devisen binnen zwölf Monaten verkauft und dabei einen Gewinn von mehr als 1.000 Mark im Jahr erzielt, der muss den Gesamterlös mit der Höhe seines persönlichen Steuersatzes versteuern. Doch nicht nur bei Wertpapier- oder Immobiliengeschäften fallen Spekulationsgewinne oder -verluste an. Auch der private PKW, neue Polstermöbel, Schmuck und Antiquitäten interessieren die Finanzbehörden als so genannte "andere Wirtschaftsgüter". Wer damit Geschäfte macht, muss auch diese versteuern.

Die Geldgier der Finanzämter hat aber auch gute Seiten. Die Allgemeine Deutsche Direktbank (DiBa) hat einen Tipp parat, wie clevere Steuerzahler beispielsweise den Wertverlust ihres Neuwagens nutzen können, um damit Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften zu verrechnen: Der Wagen muss lediglich innerhalb eines Jahres mit Verlust verkauft werden.

Insbesondere bei teuren Pkws ein lohnendes Geschäft. Muss ein gut verdienender Aktionär beispielsweise Spekulationsgewinne in Höhe von 20.000 Mark mit dem Spitzensteuersatz von derzeit 48,5 Prozent versteuern, so bleiben ihm vom Gewinn nur noch 10.300 Mark übrig. Verkauft er den Anfang des Jahres neu angeschafften Mercedes im Dezember mit 19.001 Mark Verlust, so bleibt sein Spekulationsgewinn dagegen unangetastet. Dem Fiskus entgingen 9.700 Mark Steuereinnahme, der Autoverlust fiele entsprechend geringer aus.

Wer keine nennenswerten Spekulationsgewinne in diesem Jahr erzielen kann, der kann die Autoverluste entweder ins Vorjahr zurücktragen oder aufheben fürs kommende Jahr #8211; vielleicht gibt die Börse ja dann wieder Vollgas und die Gewinne sprudeln reichlich.

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