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Spekulationsverluste 2000 und 2001 sammeln

Spekulationsverluste 2000 und 2001 sammeln

Im Jahr 2002 sind Dividenden, die für das Geschäftsjahr 2001 beschlossen werden, nur noch zur Hälfte zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Nachteil: Die Regelung gilt auch für Spekulationsverluste.

Im Jahr 2002 sind Dividenden, die für das Geschäftsjahr 2001 beschlossen werden, nur noch zur Hälfte zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Auch Spekulationsgeschäfte sind von dieser Neuregelung betroffen. Wer seine Aktien kürzer als ein Jahr im Depot hält, muss etwaige Gewinne ab dem Jahr 2002 nur zur Hälfte versteuern. Des einen Freud, des anderen Leid: Im Gegenzug dürfen Spekulationsverluste nämlich auch nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden.

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Tipp: Stoßen Sie verlustbringende Aktien in den Jahren 2000 und 2001 innerhalb der Spekulationsfrist ab. So können Sie in diesen beiden Jahren noch 100 Prozent dieser Spekulationsverluste steuerlich geltend machen und mit den fünfzigprozentigen Gewinnen aus Spekulationsgeschäften künftiger Jahre verrechnen. Mit Verlusten aus den Jahren 2000 und 2001 in Höhe von 10.000 DM können also im Jahr 2002 erzielte Kursgewinne in Höhe von 20.000 DM ausgeglichen werden.

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