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Steuern

Sind Deutschkurse für Flüchtlinge als Lohn zu versteuern?

Ob Deutschkurse für Mitarbeiter als Arbeitslohn zu versteuern sind, hängt vom Anlass und Inhalt der Kurse ab.

In einem aktuellen Schreiben beantwortet das Bundesfinanzministerium (BMF) die Frage, ob vom Arbeitgeber bezahlte Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen zu Arbeitslohn führen. Denn Arbeitslohn wäre steuerpflichtig.

Nach Auffassung des BMF führen berufliche Fortbildungsleistungen des Arbeitgebers nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Maßnahmen im „ganz überwiegend betrieblichen Interesse“ durchgeführt werden. Das gelte auch für Sprachkurse für Flüchtlinge und Arbeitnehmer, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse im Aufgabengebiet des Arbeitnehmers verlangt.

Als Arbeitslohn gelten solche Bildungsmaßnahmen nur, „wenn konkrete Anhaltspunkte für den Belohnungscharakter der Maßnahme vorliegen.“ (BMF, Schreiben vom 4. Juli 2017, IV C 5 - S 2332/09/10005)

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(red)

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