Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Hochwasser

Start frei für Schuldenerlass und Soforthilfe

Zuschüsse, Schuldenerlass und zinsgünstige Kredite sollen den hochwassergeschädigten Betrieben das Überleben ermöglichen. Der Bundestag hat dem Programm parteiübergreifend zugestimmt. Die ersten Soforthilfen sollen am Freitag ausgezahlt werden, der Schuldenerlass in wenigen Wochen starten.

Zuschüsse, Schuldenerlass und zinsgünstige Kredite sollen den hochwassergeschädigten Betrieben das Überleben ermöglichen. Der Bundestag hat dem Programm parteiübergreifend zugestimmt. Die ersten Soforthilfen sollen am Freitag ausgezahlt werden.

Auch Kredite für zerstörtes Betriebsvermögen sollen ganz oder teilweise erlassen werden, sofern dadurch ein Weiterbestehen des Unternehmens gesichert werden kann. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) in Berlin soll die Aktion Schuldenerlass in den nächsten Wochen starten, auf jeden Fall aber noch vor der Bundestagswahl.

Geregelt wird der Schuldenerlass nach Angaben des BMWI am so genannten Runden Tisch. Unternehmer, Handwerkskammer und Gläubiger sollen für jeden Einzelfall schnell und unbürokratisch die Kredittilgung planen. Dabei werden auch die Banken und Sparkassen beteiligt, sagt ein Ministeriumssprecher. Sollten sich die Kreditinstitute weigern, einen Teil der Darlehen zu erlassen, werde das im Zweifelsfall vom Bund getragen.

Tischlermeister Harald Kiesling setzt große Hoffnungen auf dieses Programm. Die Fluten der Mulde haben seinen Vier-Mann-Betrieb im sächsischen Sermuth meterhoch unter Wasser gesetzt und die Maschinen zerstört. Ein Schuldenerlass wäre positiv. Wir haben viel investiert, das geht in die Hunderttausende. Ohne die staatliche Kredittilgung müsste sich Kiesling für den Kauf neuer Maschinen noch weiter verschulden.

Weitere Informationen zu diesem Thema

ZDH: Übersicht der Fördermaßnahmen

Betriebe helfen Betrieben

Das könnte Ihnen auch gefallen: