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Startschuss für Halbeinkünfteverfahren variiert

Startschuss für Halbeinkünfteverfahren variiert

Nicht alle Aktiengesellschaften starten ihr Geschäftsjahr mit dem Beginn des Jahres. Das hat auch Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlust-Besteuerung von Aktien.

Wer Aktien kürzer als zwölf Monate im Depot hält, muss Veräußerungsgewinne seit dem 1. Januar dieses Jahres nur noch zur Hälfte versteuern. Wermutstropfen: Im Gegenzug dürfen Spekulationsverluste ebenfalls nur noch zur Hälfte in Abzug gebracht werden. Der Startschuss für die neuen Steuer-Spielregeln zum Halbeinkünfteverfahren fiel jedoch nicht für alle Aktionäre am 1. Januar 2002. Das "Halbe-Halbe-Motto" für Spekulationsgewinne- und -verluste greift bei Aktiengesellschaften mit einem anweichenden Geschäftsjahr erst später. Wer beispielsweise Papiere von Infineon oder Siemens mit einem Geschäftsjahr vom 1. Oktober bis 30. September im Depot hält, kann Kursverluste noch bis 30. September 2002 zu 100 Prozent realisieren, muss jedoch bis zu diesem Zeitpunkt auch etwaige Spekulationsgewinne in voller Höhe versteuern.

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