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Finanzamt

Steuererklärung: Keine Gnade für Papier

Ab diesem Jahr werden die Finanzämter konsequent elektronische Steuererklärungen einfordern. Es drohen Verspätungszuschläge.

Eigentlich sind Unternehmen schon seit 2011 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben. Auch Privathaushalte mit Fotovoltaik-Anlagen oder Gewinneinkünften aus Nebenerwerb von mehr als 410 Euro sind hiervon betroffen. Doch nicht in jedem Fall bestand der Fiskus auf der elektronischen Steuererklärung. Das soll sich jetzt ändern: Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz informiert in einer Pressemitteilung, dass die Finanzämter die Übermittlung der elektronischen Steuererklärungen ab diesem Jahr mit finanziellen Sanktionen durchsetzen sollen.

Konkret bedeutet das: Liegt kein Härtefall vor, so werde eine Erklärung in Papierform als nicht abgegeben gewertet. Steuerpflichtige müssen dann mit Verspätungszuschlägen rechnen. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer betragen und wird nach Ablauf der Abgabefrist erhoben.

Als Härtefall würde es gelten, wenn die Anschaffung der erforderlichen technischen Ausstattung mit PC und Internetanschluss nur mit erheblichem finanziellen Aufwand möglich wäre oder die Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten zum Umgang mit der Technik nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind.

Auch digitale Alternativen zum Internet müssen Finanzämter nicht akzeptieren, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zeigt: In dem Fall hatte ein Ehepaar sich geweigert, die Steuererklärung für seine Gewinneinkünfte elektronisch per Elster zu übermitteln und wollte stattdessen eine Daten-CD übergeben. Sie begründeten das mit Sicherheitsbedenken. Das Finanzamt hatte die Annahme der CD-ROM verweigert. Zu Recht, wie das Finanzgericht nun entschieden hat: Der Gesetzgeber habe einen solchen Einreichungsweg nicht vorgesehen, heißt es dazu in der Entscheidung. (Urteil vom 23. März 2016, Az. 7 K 3192/15)


(jw)

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