Längere Abgabefristen bis 2022: Steuerberater und Finanzämter stecken jetzt schon im Bearbeitungsstau.
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Längere Abgabefristen bis 2024: Steuerberater und Finanzämter stecken jetzt schon im Bearbeitungsstau.

Steuern

Steuererklärungen: Abgabefristen bis 2024 noch einmal verlängert

Der Bundestag hat die Abgabefristen für die Steuererklärungen der Jahre 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 deutlich verlängert.

Der Gesetzgeber plant eine weitere Verlängerung der Steuererklärungsfristen für das Jahr 2020, aber auch für Folgejahre sind spätere Abgabefristen im „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ vorgesehen:

  • Abgabefrist 2020: Steuererklärungen für das Jahr 2020 können Steuerzahler und Betriebe, die steuerlich beraten werden, noch bis zum 31. August 2022 abgeben.
  • Abgabefrist 2021: Die Frist soll bis zum 31. Oktober 2022 verlängert werden. Beratene Steuerpflichtige haben Zeit bis zum 31. August 2023.
  • Abgabefrist 2022: Hier soll die Deadline auf den 30. September 2023 verschobene werden. Wer sich steuerlich beraten lässt, muss seine Steuererklärungen bis zum 31. Juli 2024 einreichen.
  • Abgabefrist 2023: Die Frist wird bis zum 30. August 2024 verlängert – mit Steuerberater bis zum 31. Mai 2025 Zeit.
  • Abgabefristen 2024: Beraten Steuerpflichtige haben dann noch bis zum 30. April 2026 Zeit. Alle anderen müssen die Steuererklärung 2024 wieder fristgerecht bis Ende Juli 2025 abgeben.

So sollen die Fristverlängerungen  schrittweise zurückgefahren werden. Der Bundestag hat die längeren Fristen im Mai verabschiedet. Die Zustimmung durch den Bundesrat ist für den 10. Juni geplant. Dass der Bundesrat nun noch anders entscheidet, ist allerdings sehr unwahrscheinlich angesichts des Bearbeitungsstaus bei Steuerberatern und Finanzämtern.

Ein akut drohendes Problem hatte zuvor schon das Bundesfinanzministerium gelöst: Ohne die Gesetzesänderung gilt für die Abgabe der Steuererklärung 2020 weiterhin die derzeitige gesetzliche Frist – und die endet am 31. Mai 2022. Daher hat das Bundesfinanzministerium vorsorglich diese Frist bis zum Inkrafttreten des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes verlängert. Säumniszuschläge werden demnach nicht fällig.

Wichtig: So hilfreich die verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 ist – sie schafft auch Probleme. Denn je später Sie Ihre Steuererklärung abgeben, desto mehr Nach- und Vorauszahlungen müssen Sie dann auf einmal stemmen. Wann diese Zahlungen fällig werden und was dabei auf Sie zukommt, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Abgabefrist: Die Steuererklärungen 2022 werden am 30. September fällig.

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