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Betriebsgeheimnisse

Steuerfahndung: Vorsicht Mitwisser!

Die Steuerfahnder machen mobil. Hilfreich zur Seite stehen ihnen oft Insider: Zittern müssen Arbeitgeber, Ex-Gatten und früherer Geschäftspartner.

Die Fahndungswelle rollt - und sie erfasst nicht nur die großen Steuersünder. Das bekommt jetzt auch Elektromeister Markus P.* schmerzlich zu spüren: Auf Empfehlung eines Finanzberaters hatte der Handwerker vor zwei Jahren in Luxemburg eine sogenannte Société Anonyme (S.A.) gegründet. Die blieb jedoch nicht so anonym, wie es sich der Unternehmer erhofft hatte.

Bei dieser „anonymen Aktiengesellschaft“, bleiben die Gesellschafter eigentlich absolut anonym. Mit dieser S.A. gründete P eine zweite S.A., und die stellte P.s deutscher Firma Vorleistungen in Rechnung, die nur noch die Endmontage übernahm. In Deutschland minderte P. durch die Einkäufe seinen steuerpflichtigen Gewinn und hatte in Luxemburg den Vorteil niedrigerer Unternehmenssteuern.

Die Rache der Mitarbeiter
Mittlerweile hatte P. Besuch von der Steuerfahndung. Auf seine Spur kamen die Fahnder durch Hinweise ehemaliger Mitarbeiter, die sich auf diese Weise für ihre Entlassung rächten. Dass P.s Transaktionen vielleicht sogar legal sind, spielte dabei keine Rolle, diese Frage darf jetzt ein Gericht klären.

Kein Einzelfall, wie Jens Hanspach berichtet: „Es sind vor allem verärgerte Mitarbeiter, Geschäftspartner und Ex-Ehegatten, die den Fiskus mit Hinweisen versorgen“, meint  der Fachanwalt für Steuerrecht aus Willich. „Ehegatten in Scheidungsverfahren hetzen die Steuerfahndung auf, weil sie glauben, so am einfachsten einen Überblick über die Vermögenslage des Ex-Gatten zu bekommen.“

Zugang zu Betriebsinterna reglementieren
Hanspach schätzt, dass solche Tipps mehr Steuerfahnder in Gang setzen als die vielen Kontrollmöglichkeiten des Fiskus. Sein Rat: „Unternehmer sollten sich genau überlegen, wem sie Einblick in ihre Finanzen und Geschäfte gewähren.“ Denn wenn die Fahnder erst einmal einen Hinweis haben. drohen erhebliche Geld- und Haftstrafen.

Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen
Für eine Selbstanzeige ist es dann zu spät, die finanziell deutlich günstiger wäre: „Wer sich selbst anzeigt, geht straffrei aus. Er muss nur die Steuern nachzahlen zuzüglich Säumniszuschläge und Zinsen“, sagt Hanspach. Außerdem wirke sich die Selbstanzeige „immer positiv bei der Strafzumessung aus“. Doch diese Möglichkeit greift nur, wenn die Fahnder nicht schon der Spur sind.

Erst beraten lassen
Oft sei den Betroffenen jedoch gar nicht richtig klar, dass sie eine Straftat begehen. „Zu 80 Prozent ist Steuerhinterziehung das Ergebnis von Beraterleistung“, schätzt Hanspach. Darum sollten sich Unternehmer vor der Selbstanzeige erst einmal mit Steuerberater  und Anwalt beraten. Es gebe da so eine Art „Steuervermeidungstrieb“, der so ausgeprägt sei, dass der Steuerberater nicht immer rechtzeitig informiert werde. „Wenn der Berater dann sagt, dass er da ein ganz legales Modell habe, dann setzt dieser Trieb voll ein.“ So wie bei Markus P.

Woher der Fiskus sonst noch seine Infos bezieht, zum Beispiel per Kontenabfrage, lesen Sie auf der folgenden Seite.

Alles unter Kontrolle

Kontenabfrage: Seit 2005 dürfe Finanzbeamte bei Banken und Sparkassen abfragen, wie viele Konten und Depots ein Steuerzahler hat. Heimlich geparkte Vermögen und Kapitalerträge fliegen so schneller auf. Seit 2006 können die Steuerfahnder ihre Kontenabfragen auch auf viele EU-Staaten ausweiten, falls bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht.

EU-Zinsrichtline: Ebenfalls seit 2005 informieren Banken innerhalb der EU den deutschen Fiskus darüber, wenn ein Deutscher Zinsen kassiert. Davon „freikaufen“ können sich Deutsche in Österreich, Luxemburg und Belgien in Form einer anonymen 15-prozentigen Steuer.

Grenzkontrollen: Seit Mitte 2007 müssen Bargeldtransporte, die 10.000 Euro überschreiten und die EU verlassen, beim Zoll angemeldet werden. Auch innerhalb der EU müssen Sie mit Kontrollen rechnen und darlegen, woher das Geld stammt.

Geldwäschegesetz: Im Zuge der Terrorismusbekämpfung sind Banken verpflichtet, bei Annahme von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen ab 15.000 Euro die Identität zu ermitteln und bei Verdacht weiterzugeben.

Steuernummern: Voraussichtlich in diesem Jahr werden neue Steuer-Identifikationsnummern eingeführt, die für jeden Deutschen lebenslang gültig sind und es dem Fiskus erleichtern, Daten über Steuerzahler zu verbinden.

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