Schenkungsteuer: Sieht der Ehevertrag eine Abfindung vor, darf diese nicht schon vor der Eheschließung ausgezahlt werden.
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Steuern

Steuerfreie Abfindung nach der Scheidung

Wer für den Fall einer Scheidung eine Abfindung vereinbart, muss den Ehevertrag sauber formulieren. Dann wird keine Schenkungssteuer fällig.

Trotz hoher Scheidungsraten: Von einem Ehevertrag scheinen deutsche Singles wenig zu halten, wie eine Umfrage von Elitepartner im Jahr 2021 zeigt. Nur 14,6 Prozent der rund 6.000 befragten Singles halten einen solchen Vertrag für sinnvoll.

Wer jedoch einen Ehevertrag schließt und darin eine Abfindung im Scheidungsfall vereinbart, sollte das Thema Schenkungssteuer bedenken. Worauf es dabei ankommt, zeigt ein aktueller Fall des Bundesfinanzhofs.

Der Fall: Anlässlich der Eheschließung schloss ein Paar einen Ehevertrag. Sie vereinbarten Gütertrennung und schlossen den gesetzlichen Versorgungsausgleich aus. Für den Fall einer Scheidung sollte die Frau eine Abfindung erhalten, deren Höhe von der Dauer der Ehe abhing. Nach 16 Jahren ließ sich das Paar scheiden, die Frau kassierte – und das Finanzamt verlangte Schenkungssteuer.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof hob diese Entscheidung auf. Schenkungssteuer werde fällig, wenn eine „Pauschalabfindung“ ohne Gegenleistungen vor der Ehe gezahlt werde. In diesem Fall hätten die zukünftigen Eheleute jedoch ihrer Eheschließung rechtlich umfassend geregelt und die Zahlung sei erst nach der Scheidung fällig geworden. Daher handele es sich um eine nicht schenkungssteuerpflichtige „Bedarfsabfindung.“ Zudem habe das Paar mit dem Ehevertrag einen Ausgleich aller Interessengegensätze angestrebt. Aus einem solchen Gesamtpaket könne das Finanzamt nicht eine Einzelleistung herausnehmen und isoliert besteuern. (Urteil vom 1. September 2021, Az. II R 40/19)

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