Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

Steuergeschenke? Wie?! Wo denn?

Können Sie bei Ihren Kunden mit der Absetzbarkeit von Handwerker-Rechnungen punkten? Bislang lässt knapp die Hälfte der privaten Auftraggeber Quittungen über Arbeitslöhne in die Steuererklärung einfließen. Und die andere Hälfte? Die weiß von nichts.

46,9 Prozent der deutschen Haushalte, in denen im vergangenen Jahr legal Handwerker beschäftigt wurden, haben bis Mitte Juli 2007 den Steuerbonus genutzt. Das hat eine eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des Software-Unternehmens Sage ergeben.

Das negative Ergebnis der Umfrage: 43,9 der befragten Handwerkerkunden hatten noch nicht einmal von den Steuerspar-Möglichkeiten gehört. Damit fällt der Bekanntheitsgrad des Gesetzes eher mager aus.

2006 hatte die Bundesregierung in ihrem "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen von Handwerker-Rechnungen im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen beschlossen. Die Maßnahme soll unter anderem die Schwarzarbeit bekämpfen und Arbeitsplätze schaffen.

Die Bundesregierung und Handwerksunternehmen müssten potenzielle Kunden besser über die Möglichkeiten der Steuereinsparungspotenziale informieren, schlussfolgert Sage-Geschäftsführer Peter Dewald. Sein Tipp: Die Betriebe sollten den Arbeitslohn immer gesondert auf den Rechnungen ausweisen und explizit auf die aktuellen Abschreibungsbedingungen hinweisen.

Weitere Hinweise zur Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen finden Sie hier: Steuerbonus

(sfk)

Das könnte Ihnen auch gefallen: