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Steuern

Steuerprüfung: Nur nichts unterschreiben

Ob Kundenstruktur oder Arbeitstechniken: Die Neugier der Steuerprüfer kennt keine Grenzen. Ganz neue Saiten ziehen sie derzeit bei Frisören in Niedersachsen auf. Ein Probelauf für andere Branchen?

Christian Ernst wollte seinen Augen kaum trauen, als er den Brief vom Finanzamt öffnete: #132;Zur Vorbereitung einer Betriebsprüfung sollte ich zwei Fragebögen ausfüllen #150; 13 Seiten insgesamt #147;, berichtet der Friseurmeister aus Lüneburg. Die größere Überraschung war jedoch, wofür sich der Fiskus alles interessierte: für die Zeitaufwände vom Trockenschnitt bis zur Dauerwelle, für Arbeitszeiten und Kundenstruktur, für Strähnentechniken und sogar für die genaue Zusammensetzung selbst gemischter Produkte.

Die Fragebögen für Friseurbetriebe sollen nach Angaben der Oberfinanzdirektion Hannover für einen #132;arbeitsökonomischen Ablauf der Betriebsprüfungen auf allen Seiten sorgen #147;. Die Ergebnisse würden in die Nachkalkulation der Umsätze eingehen. Erste Erfahrungen damit hat Steuerberater Holger Bittrich 2008 gesammelt: Hauptziel sei es, dem Friseurmeister Einnahmedifferenzen nachzuweisen. Wer so einen Bogen #132;ohne groß zu überlegen ausfüllt und unterschreibt #147;, könnte leichter unter Druck geraten: Betroffene müssten nämlich den Gegenbeweis antreten, falls das Finanzamt die Einnahmen höher schätzt, warnt Bittrich.

Zu genaue Angaben vermeiden!

Und das könnte leicht passieren, weiß Christian Ernst: #132;Da werden für einen Prüfungszeitraum Zahlen abgefragt, die sich von Jahr zu Jahr mit Moden, Arbeitstechniken und Kundenstruktur verändern. #147; Zumal viele dieser Angaben nicht aus den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen zu entnehmen sind. Ernst müsste vieles selbst aufwendig schätzen. Der Friseurmeister antwortete zunächst einmal nicht. Erst beim Prüfungstermin ging er die Fragen gemeinsam mit Prüfer und Steuerberater durch: #132;Ich habe dann bei vielen Fragen nur Angaben in einer Spannbreite gemacht, also von X bis Y. #147; Ein Vorgehen, zu dem auch Steuerberater Bittrich rät: #132;Mit der Angabe einer Spannbreite kommt der Unternehmer seinen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Betriebsprüfung nach, ohne sich selbst in Schwierigkeiten zu bringen. #147; Bei Bedarf könne der Steuerprüfer dann selbst weitere Zahlen ermitteln. #132;Aber das sind dann keine Daten, die der Friseur schon unterschrieben hat. #147;

Dennoch kooperieren

Ganz verweigern sollten Unternehmer die Mitarbeit allerdings nicht, ergänzt Steuerberater Peter Peichert aus Wilhelmshaven. Der Fiskus könne die Unterschrift zwar nicht erzwingen, aber wer Angaben komplett verweigert, baue eine Front auf. #132;Wer kooperiert, kann noch Einfluss nehmen. #147; Die Oberfinanzdirektion hat jedenfalls schon angekündigt, dass sie selbst ermitteln und zur Not auch anhand von Branchen- und Erfahrungswerten schätzen werde, wenn ein Betrieb keine Angaben macht.

Die Tipps der Steuerberater könnten demnächst auch für andere Branchen an Bedeutung gewinnen. Denn Bittrich befürchtet, dass sich dieses Modell im Erfolgsfall bundesweit durchsetzen könnte. #132;Und warum sollte

die Finanzverwaltung sich nur mit den Friseuren zufriedengeben? #147;

(jw)

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