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Steuertipps zum Schluss

Steuertipps zum Jahresabschluss

In den nächsten Wochen steht der Jahresabschluss 2004 an. So senken Sie die Steuerlast: die fünf besten Spartipps.

von Bernhard Köstler

31. Mai ist Stichtag: Wer nicht mit Hilfe seines Steuerberaters Verlängerung beantragt, muss dann seine Steuererklärung einreichen. Höchste Zeit also, die Steuerlast noch zu senken.

Ansparabschreibung

Drohen für 2004 hohe Steuernachzahlungen oder werden bereits geleistete Steuer-Vorauszahlungen für betriebliche Investitionen wieder benötigt, hilft die Ansparabschreibung nach Paragraf 7g EStG. Wer in den Jahren 2005 oder 2006 in bewegliches Anlagevermögen wie Pkw, Maschine oder Werkstatteinrichtung investieren will, darf bereits 2004 den Gewinn um 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten drücken. In der Regel genügt als Nachweis ein Extravermerk zur Gewinnermittlung: Was soll angeschafft werden, wie viel wird es kosten und wann steht die Investition an.

Vorsteuer-Pauschalierung

Ist Ihr Vorsteuerabzug 2004 äußerst dürftig ausgefallen, können Sie in der Umsatzsteuerjahreserklärung mit einer Pauschale günstiger fahren:

Lag Ihr Umsatz 2004 nicht über 61.356 Euro, darf die Vorsteuer ausnahmsweise pauschal mit neun Prozent ermittelt werden. Ein Handwerker mit einem Umsatz von 50.000 Euro im Jahr 2004, darf also ohne Vorlage von Belegen 4.500 Euro Vorsteuern erklären.

Mehr Betriebsvermögen

Handwerker, die ihren Gewinn im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, dürfen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs Gegenstände bereits dann als Betriebsvermögen ausweisen, wenn die berufliche Nutzung bei mindestens zehn Prozent liegt (BFH, Urteil v. 2.10.2003, Az: IV R 13/03). Bei Maschinen oder Werkzeugen mag das sinnvoll sein, weil die Abschreibung dieser Gegenstände den Gewinn mindert. Bei Fahrzeugen sollte jedoch der Steuerberater mitrechnen. Zwar würde hier auch die Abschreibung zu Buche schlagen, im Gegenzug müsste der Handwerker jedoch für die Privatnutzung eine Einnahme ansetzen.

Abschreibungsmethode wechseln

Eine besonders effektive Möglichkeit, seinen Gewinn für 2004 zu drücken, ist der Wechsel der Abschreibungsmethode für bewegliche Anlagegegenstände. Grundsätzlich werden solche Gegenstände degressiv abgeschrieben. Beträgt die Nutzungsdauer eines Gegenstandes noch etwa drei Jahre, lohnt sich der Wechsel zur linearen Abschreibung, denn dadurch steigen die Ausgaben.

Pauschale Verpflegungskosten

Handwerker sollten noch einmal prüfen, ob sie länger als 8, 14 oder 24 Stunden auf Geschäftsreisen oder Montagen waren. In diesem Fall akzeptiert das Finanzamt pauschale Verpflegungsmehraufwendungen von sechs, zwölf oder 24 Euro. Bei einer Abwesenheit an 200 Arbeitsgaben von jeweils neun Stunden, winken immerhin zusätzlich 1200 Euro Betriebsausgaben.

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