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Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Steuervorteile beschlossen

2010 bringt das Wachstumsbeschleunigungsgesetz auch Handwerkern ein paar Steuervorteile: Betriebe können etwas leichter vererbt werden, und bei kleinen Anschaffungen gilt wieder die alte Sofortabschreibung.

Nachdem nun das Wachstumsbeschleunigungsgesetz auch den Bundesrat passiert hat, winken den Unternehmen unter anderem in diesen Bereichen Entlastungen:

Sofortabschreibung
Wie schon bis Ende 2007 können Unternehmen nun wieder geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu je 410 Euro sofort abschreiben. Derzeit liegt die Grenze  bei 150 Euro. Wahlweise können sie aber auch die seit 2008 geltende Regelung anwenden und Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1000 Euro bilden und diese Sammelposten mit jährlich 20 Prozent abschreiben.

Erbschaftssteuer bei Betriebnachfolge
Der Fiskus erlässt Unternehmern 85 Prozent der Erbschaftssteuer, wenn sie den Betrieb mindestens fünf Jahren fortführen (bisher: sieben Jahre). Sie dürfen in dieser Zeit den Betrieb nur begrenzt verkleinern und müssen insgesamt mindestens 400 Prozent der Lohnsumme des Ausgangsjahres erreichen (bisher: 650 Prozent). Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern sind von der Lohnsummenregel ausgenommen. (bisher: 10 Mitarbeiter)

Bis zu 100 Prozent der Erbschaftssteuer kann sparen, wer den Betrieb sieben Jahre fortführt und in dieser Zeit insgesamt 700 Prozent der Lohnsumme erreicht. (bisher: zehn Jahre Haltefrist und 1000 Prozent Lohnsumme).

Zudem sinken die Steuersätze für Erben, die nicht in direkter Linie zum Erblasser stehen (Erbschaftssteuerklasse II). So liegen die Steuersätze für Geschwister, Neffen und Nichten ab 2010 nur noch zwischen 15 und 43 Prozent, je nach Höhe der Erbschaft (bisher: 30 bis 50 Prozent).

Gewerbesteuer
Etwas Entlastung gibt es auch bei der Gewerbesteuer: Miet- und Pachtzinsen werden stärker als bisher zugunsten des Unternehmens berücksichtigt.

(jw)

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