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Stichwort

Stichwort Leasing

Wie sieht Leasing aus Anbietersicht aus? Leasing ist ein Dreiecksgeschäft und ein "Mietgeschäft eigener Art". Wer ist Leasinggeber und wer der Leasingnehmer? Wo steht der Lieferant? Das Wichtigste über Leasing – kurz und prägnant.

Leasing ist ein Dreiecksgeschäft, bei dem der Hersteller Waren an den Kunden (Leasingnehmer) liefert. Der Leasingnehmer tritt die Eigentumsrechte - abgesehen von Gewährleistungsansprüchen - an die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) ab. Der Leasinggeber zahlt den Hersteller aus und holt sich mit den Leasingraten das Geld verzinst vom Leasingnehmer zurück. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers wird der Leasinggeber das Objekt verwerten oder - falls vertraglich vereinbart - den Hersteller in die Zahlungsverpflichtung nehmen.

Leasing ist grundsätzlich ein Vermietungsgeschäft. Die Rechtsprechung spricht von Leasing als einem "Mietgeschäft eigener Art". Daher muss beim Leasing immer das vermietete Objekt im Vordergrund stehen und nicht etwa eine Dienstleistung.

Die so genannten Leasing-Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen regeln gesetzlich, was beim Mobilienleasing und Immobilienleasing möglich ist. Damit das Finanzamt das Leasingprojekt auch mit den steuerlichen Vorteilen anerkennt, ist die Einhaltung dieser Richtlinien äußerst wichtig.

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

Einen Überblick über die Erlasse und viel Wissenswertes rund um das Leasing bietet die Internet-Seite des Bundesverbandes deutscher Leasing-Unternehmen: www.bdl-leasing-verband.de

Eine 35-seitige "Leasing-Fibel" im pdf-Format bietet das Unternehmen Grenke-Leasing: www.grenkeleasing.de. Das Büchlein erklärt anschaulich, was Unternehmer wissen sollten, wenn sie Leasing anbieten möchten.

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