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Stolperfalle Mobilfunkvertrag

Stolperfalle Mobilfunkvertrag

Wer seinen Handy-Vertrag kündigen will, muss sich häufig auf einen Kampf mit harten Bandagen gefasst machen. Und: die Fristen einhalten.

Wer seinen Mobilfunk-Vertrag kündigen will, muss sich schriftlich an seinen Provider wenden, ein Anruf reicht nicht aus. Doch Vorsicht: Oft hat der Netzbetreiber Stolpersteine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelegt.

Schon bei den Fristen gibt es große Unterschiede: T-Mobil (D1) und Mannesmann Mobilfunk (D2) erwarten die Kündigung drei Monate vor Ablauf des aktuellen Vertrages. Bleibt sie aus, so verlängert sich der Kontrakt um weitere 12 Monate. Bei E-Plus muß die Rücktrittserklärung lediglich einen Monat vor dem Ende der Laufzeit eingegangen sein, sonst ist der Kunde nochmals sechs Monate gebunden. Im Hause Viag Interkom reichen die

Kündigungsfristen, je nach Vertragsart und -länge, von 14 Tagen bis zu drei Monaten vor der offiziellen Ablaufzeit.

Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag ist zumeist nicht vorgesehen. Einige Anbieter halten jedoch ein so genanntes Sonderkündigungsrecht bereit. So gilt zum Beispiel

bei Viag Interkom und E-Plus fehlende Netzabdeckung am Wohnort als Grund für die fristlosen Auflösung. Andere Provider wie beispielsweise Debitel bieten betroffenen Kunden einen Netzwechsel an, etwa von E-Plus zu D2. Auch Preiserhöhungen können Anlass für eine außerordentliche Kündigung sein. Die sind jedoch heute - angesichts des Preiskampfes im Mobilfunksektor - eher unwahrscheinlich.

Tipp: Bietet der Kunde seinem Mobilfunkanbieter eine Abschlagzahlung an, kann er oftmals vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Finanziell lohnt sich das jedoch in den meisten

Fällen nicht. Für Wenig-Telefonierer bieten Prepaid-Karten eine Alternative, da die Minutenpreise in schöner Regelmäßigkeit und Netz übergreifend gesenkt werden.

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