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Straßenbauer-Meisters / der Straßenbauer-Meisterin

Straßenbauer-Meisters / der Straßenbauer-Meisterin

Berufsbild des Straßenbauer-Meisters / der Straßenbauer-Meisterin

Auszug aus der Verordnung gemäß §45 HwO über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Straßenbauer-Handwerk vom

2. 9. 1987(BGBl. I S. 2185).

Tätigkeiten:

Planung, Herstellung und Instandsetzung von Verkehrsflächen, insbesondere von Straßen, Wegen und Plätzen, die dem Straßenverkehr zu dienen bestimmt sind, aus wasser-, bitumen-, teer-, zement- und kunststoffgebundenen Materialien, natürlichen und künstlichen Steinen und Platten einschließlich der Randbefestigungen sowie Holzpflaster; hierzu gehören auch Herstellung und Instandsetzung von Deck-, Trag- und Frostschutzschichten sowie von Bodenverfestigungen;

Herstellung und Einbau von Leit- und Schutzeinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen und Lärmschutzanlagen;

Herstellung und Instandsetzung von Ver- und Entsorgungsleitungen und -anlagen, Verlegung von Erdkabeln einschließlich Wiederherstellung der Deckschichten;

Herstellung und Instandsetzung von Gleisanlagen;

Herstellung und Instandsetzung von Sport- und Spielanlagen;

Ausführung von Erdarbeiten einschließlich der Sicherungsmaßnahmen;

Herstellung von Durchlässen;

Ausführung von Abbrucharbeiten.

Kenntnisse und Fertigkeiten:

Kenntnisse der Konstruktionen von Straßenbauwerken, insbesondere der Straßen, Wege und Plätze;

Kenntnisse der Bodenarten und der Bodenmechanik;

Kenntnisse über Konstruktionen von Ver- und Entsorgungsanlagen;

Kenntnisse über Gleisbaukonstruktionen;

Kenntnisse über Konstruktionen und über Arbeiten im Mauerwerks-, Beton- und Stahlbetonbau;

Kenntnisse über Landeskultur- und Wasserbauarbeiten;

Kenntnisse der Bau- und Hilfsstoffe;

Kenntnisse der Abbinde- und Härtungsvorgänge;

Kenntnisse über Abbrucharbeiten;

Kenntnisse über Aufbereitung und Wiederverwendung von Altbaustoffen;

Kenntnisse der Vermessungstechniken;

Kenntnisse des Aufmaßes und der Massenberechnungen;

Kenntnisse der Einrichtung und des Betriebs von Erd- und Straßenbaustellen;

Kenntnisse der Verkehrssicherung an Baustellen;

Kenntnisse des Einsatzes und des Betriebs von Erd- und Straßenbaumaschinen, Geräten und Werkzeugen;

Kenntnisse der Baugrubensicherung;

Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes;

Kenntnisse der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der berufsbezogenen DIN-Normen, der Vorschriften der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen, der Vorschriften der Bauordnungen sowie über die berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes;

Anfertigen von Entwurfs-, Teil- und Sonderzeichnungen;

Durchführen von Längen-, Höhen- und Winkelmessungen;

Aufstellen von Massenberechnungen, Leistungsverzeichnissen und Abrechnungen;

Lösen, Fördern, Einbauen und Verdichten von Bodenmassen;

Herstellung, Verdichten und Verfestigen des Erdplanums;

Herstellen von Gräben und Baugruben einschließlich der Sicherungsmaßnahmen;

Herstellen von Frostschutz- und Tragschichten;

Herstellen von Decken, insbesondere aus wasser-, bitumen-, teer-, zement- und kunststoffgebundenen Materialien sowie aus natürlichen und künstlichen Steinen und Platten;

Versetzen und Verlegen von Randbefestigungen;

Herstellen von Seitenabschlüssen;

Herstellen und Einbauen von Leit- und Schutzeinrichtungen, Fahrbahnmarkierungen und Lärmschutzanlagen;

Anlegen und Befestigen von Geh- und Radwegen sowie von Park-, Sport- und Spielplätzen;

Gestalten und Herstellen von Pflasterungen;

Verlegen von Verbundsteinen und Platten;

Herstellen und Verarbeiten von Beton;

Anlegen und Schließen von Fugen;

Verlegen, Einbauen und Abdichten von Rohrleitungen sowie Verlegen von Erdkabeln;

Ausführen von Dränungen;

Herstellen von Bauwerken und Einbauen von Fertigteilen für Ver- und Entsorgungsanlagen;

Herstellen von Gleisanlagen;

Ausführen von Flussbau-, Deich- und Faschinenarbeiten.

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